Anerkennung der Studienleistung und Aufenthaltsbestätigung
Die tatsächlich absolvierten Kurse müssen im Learning Agreement unter “Section to be completed after the mobility” (für ERASMUS+) beziehungsweise im Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis (für Joint Study / Freemover) eingetragen und von der Studiengangsleitung bestätigt werden. Der Down- und Upload dieser Dokumente wird über den Workflow in Mobility Online abgewickelt.
Als Nachweis der Absolvierung der Kurse dient das Transcript of Records der Gastinstitution. Für Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher gilt dieses Dokument auch als Studienerfolgsnachweis für die Stipendienstelle.
Zusätzlich für ERASMUS+ Auslandsaufenthalte
Der EU Survey in Erasmus Online muss ausgefüllt und eine Aufenthaltsbestätigung vorgelegt werden. Sollten Sie auch ein Top-Up bezogen haben, dann müssen auch hier die entsprechenden Nachweise in Mobility Online hochgeladen. Danach wird die letzte Rate des ERASMUS+ Zuschusses ausbezahlt.