Die Ausbildungsziele des Lehrgangs „Akademische Peer-Beraterin / Akademischer Peer-Berater“ umfassen drei zentrale Punkte:
Die Teilnehmenden des Lehrgangs werden durch die Weiterbildung qualifiziert, eigene Erfahrungswerte ihrer vielfältigen Lebenssituationen mit den Kompetenzen im Beratungsbereich als Grundlage für erfolgreiches Peer-Counseling in Verbindung zu bringen.
Die beruflichen Tätigkeitsfelder einer Akademischen Peer-Beraterin beziehungsweise eines Akademischen Peer-Beraters liegen im weitreichenden Feld von Selbstbestimmtheit. Hierbei können Beratungen sowohl Teil institutioneller Organisationen als auch individueller Leistungsangebote sein. Sie sind in der Lage, die eigene Lebenssituation und deren gesellschaftliche Bedingtheit zu reflektieren, verfügen über Beratungskompetenzen und über die notwendige Konsequenz für längere Auseinandersetzungen mit Inhalten und Themenstellungen.
Daraus ergeben sich vier relevante Kompetenzbereiche:
Dies bedeutet jedoch auch, dass zwei zentrale Qualifikationen vorliegen müssen, nämlich