Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Angewandte Ernährungsmedizin sind nach Maßgabe des § 70 Abs 1 Z 3 UG idgF:
ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin auf Diplom- / Masterniveau
oder
ein abgeschlossenes Studium der Diätologie auf Bachelorniveau (180 ECTS)
oder
Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das zur berufsmäßigen Ausübung von Tätigkeiten an Patientinnen und Patienten im Rahmen der Gesundheitsversorgung berechtigt
und
jeweils eine einschlägige Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens zwei Jahren.