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Department Bauen, Umwelt und Gesellschaft

Architektur

Vor dem Studium

Voraussetzungen für das Studium

Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines facheinschlägigen Bachelorstudiums der Architektur oder
  • eines vergleichbaren und gleichwertigen Studiums

nachweisen.

Als sprachliche Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber Deutsch auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen.

Details zu den Zugangsvoraussetzungen

Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird durch das studienrechtliche Organ der FH JOANNEUM geprüft.

Grundlage für diese Prüfung ist der Nachweis, dass Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den elf Kriterien des Artikels 46, Absatz 2, der Richtlinie 2005/36/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 in der Fassung der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 im vorangegangenen Bachelorstudium der Architektur erworben wurden.

Gemeinsam mit den Inhalten des erfolgreich absolvierten Bachelorstudiums „Bauplanung und Bauwirtschaft – Studienzweig Architektur“ oder einem anderen erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium der Architektur und des Masterstudiums „Architektur“ der FH JOANNEUM müssen die Anforderungen an eine Ausbildung als Architektin beziehungsweise als Architekt der oben genannten Richtlinie jedenfalls vollinhaltlich erfüllt werden.

Tipp

Bitte übermitteln Sie uns gemeinsam mit Ihrer Bewerbung zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses anhand der oben genannten elf Kriterien möglichst genaue Unterlagen über die entsprechenden von Ihnen abgelegten Lehrveranstaltungen (Lehrveranstaltungsbeschreibungen, Studienpläne, Modulbeschreibungen etc.).

Sollten die Vorleistungen der Bewerberin beziehungsweise des Bewerbers zusammen mit den Inhalten des Masterstudiums die Kriterien der erwähnten Richtlinie nicht hinreichend abdecken, sind bis zum Semesterbeginn des zweiten Studienjahres entsprechende Ergänzungsprüfungen abzulegen.

Alle Ausbildungen müssen an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt worden sein.

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.

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