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Department Medien und Design

Ausstellungsdesign

Vor dem Studium

Voraussetzungen für das Studium

Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder
  • einer gleichwertigen Ausbildung

nachweisen.

Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis wird als erforderlich vorausgesetzt.

Details zu den Zugangsvoraussetzungen

Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Informationsdesign der FH JOANNEUM sowie einem vergleichbaren in- und ausländischen Studienabschluss aus den Bereichen Design, Architektur, Innenarchitektur, Restaurierung, Konservierung, Bühnenbild, Marketing, Mediengestaltung oder Grafikdesign sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Überdies ermöglicht ein qualifizierter Studienabschluss gewisser geisteswissenschaftlicher und künstlerischer Studienrichtungen oder einschlägiger studii irregulari die Teilnahme am Masterstudiengang.

Als geisteswissenschaftliche und künstlerische Studienrichtungen gelten folgende an Universitäten, Technischen Universitäten oder Kunstuniversitäten angebotenen Studienrichtungen, wobei mindestens ein Bachelorabschluss erforderlich ist:

  • Kunstgeschichte
  • Geschichte
  • Volkskunde
  • Kulturwissenschaften
  • Philosophie
  • Architektur
  • Innenarchitektur
  • Design
  • Bühnenbild
  • Restaurierung
  • Konservierung

BewerberInnen, die keine der oben angeführten Studienrichtungen absolviert haben, müssen in Summe mindestens 80 ECTS-Punkte aus folgenden fachlichen Kernkompetenzen nachweisen:

  • Grundlagen der Gestaltung
  • Grafische Grundlagen
  • Grundlagen des Mediendesigns
  • Social and Management Skills
  • Kulturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
  • Wissenschaftliches Arbeiten
  • Kunst- und Designgeschichte
  • Grundlagen der Didaktik

Alle Ausbildungen müssen an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt worden sein.

In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.

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