Um das Masterstudium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie:
Sie schließen das Studium mit dem akademischen Titel „Master of Arts in Arts and Design (MA)“ ab.
Die Studierenden haben im Rahmen der Masterarbeit den Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher und allenfalls gestalterischer Grundlage darzulegen. Dafür erarbeiten sie selbstständig ein Thema auf einem Fachgebiet, das für den Studiengang relevant ist. Für die Anfertigung der Masterarbeit steht ihnen das vierte Semester zur Verfügung.
Der Kandidat beziehungsweise die KandidatIn wird endgültig zur Masterprüfung zugelassen, wenn die Abschlussarbeit positiv beurteilt wurde.
Der Themenvorschlag für die Masterarbeit kann durch die Studierende oder den Studierenden, eine Lehrende oder einen Lehrenden beziehungsweise Interessierte aus der Wirtschaft erfolgen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.
Die Studierenden können auf die Ressourcen, die sonst im laufenden Studienbetrieb zur Verfügung stehen, auch für die Erstellung der Masterarbeit zurückgreifen. Anspruch auf besondere Ressourcen besteht nicht!
Die Masterprüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich. Die kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat setzt sich aus der Präsentation und Verteidigung der Master-Arbeit sowie aus der Prüfung zusammen. Einem Prüfungssenat gehören einschließlich des beziehungsweise der Vorsitzenden drei Personen an.
Nach dem Masterabschluss steht es Absolventinnen und Absolventen offen, gleich in die Berufswelt einzusteigen oder mit einem Doktoratsstudium ihre akademische Karriere fortzusetzen.