Aufgrund der berufsbegleitenden Organisationsform des Studiums ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte die durch eine Studierende beziehungsweise einen Studierenden nachgewiesene Berufserfahrung nicht facheinschlägig sein, muss bis zum Abschluss des sechsten Semester ein facheinschlägiges Berufspraktikum absolviert werden.