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Wie kann ich als internationale:r Bewerber:in zum Studium zugelassen werden?

Bin ich ein:e internationale:r Bewerber:in?

Ja, wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und aus

  • aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
  • aus einem Drittstaat

kommen.

Welche Voraussetzungen muss ich für das Studium erfüllen?

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?

Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerberinnen und Bewerbren. Zusätzlich enthält sie jedoch

Hinweis

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Deutsch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

Welche Regeln gelten für meine internationalen Dokumente?

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Hinweis

Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken. Bitte keine Originaldokumente einreichen.

Tipp

Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.

Ich habe eine deutsche Fachhochschulreife. Werde ich damit zum Studium zugelassen?

Mit einer deutschen Fachhochschulreife werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie damit auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation nachweisen und Sie festgelegte Zusatzprüfungen vorlegen können. Informationen zur einschlägigen beruflichen Qualifikation mit Zusatzprüfungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Voraussetzungen“. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung vollständig eingelangt ist.

Welche Fristen und Termine muss ich einhalten?

Fristen für die Erbringung der Zugangsvoraussetzung:
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus der EU, dem EWR und der Schweiz: bis spätestens Studienbeginn
  • Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus einem Drittstaat: bis Bewerbungsfristende des gewählten Studiengangs
Termine für das Aufnahmeverfahren

Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für österreichische Bewerberinnen und Bewerber.

Wie absolviere ich das Aufnahmeverfahren und was passiert danach?

Sie nehmen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert.

Welche Kosten fallen an? Werden Studiengebühren eingehoben?

Bewerberinnen und Bewerber aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt kein Kostenbeitrag an. Pro Semester ist der ÖH-Beitrag an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.

Bewerberinnen und Bewerber aus einem Drittstaat

Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage. Informationen über die Einhebung und Rückerstattung sowie den Erlass des Kostenbeitrages für Studierende aus Drittstaaten finden Sie unten als PDF zum Download.

Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich. Der Antrag auf Rückerstattung steht Ihnen unten als PDF zum Download zur Verfügung.

Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.

Wie bereite ich meinen Studienaufenthalt an der FH JOANNEUM vor?

Einreise

Bitte beachten Sie

  • vor der Einreise die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visa und Aufenthaltstitel
  • nach der Ankunft die melderechtliche Vorschriften für das Anmelden am Wohnort

Sämtliche Informationen zu Ihrer Einreise finden Sie unter OeAD (Austrian Exchange Service)

Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.

Tipp

Nutzen Sie außerdem die Sprachkurse, das Orientierungsprogramm und weitere Angebote der Abteilung für internationale Beziehungen, um sich an der FH JOANNEUM einzuleben.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weiterführende Informationen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Studienberatung beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Orientierung.

Studienberatung
E: info@fh-joanneum.at
T: +43 316 5453 – 8800
Telefonisch: Mo. bis Do., 9:00 – 15:00 Uhr
Persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung:
Mo. und Do., 9:00 – 12:00 Uhr | Mi., 14:00 – 17:00 Uhr

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