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Department Angewandte Informatik

Big Data and Business Intelligence

Vor dem Studium

Voraussetzungen für das Studium

Wenn Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines facheinschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums oder
  • einer gleichwertigen postsekundären Ausbildung

nachweisen können, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen für das Masterstudium.

Für den Nachweis der fachlichen Zugangsvoraussetzungen gibt es aktuell drei Möglichkeiten:

1.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) an einem der Studiengänge des Departments Angewandte Informatik der FH JOANNEUM als erfüllt, wie zum Beispiel:

  • Gesundheitsinformatik / eHealth
  • Informationsmanagement
  • Mobile Software Development
  • Internettechnik
  • Software Design
  • Produktionstechnik und Organisation

2.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) in einem der folgenden Fachbereiche als erfüllt:

  • Mathematik, Statistik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
  • Informatik, Telematik, Informationsmanagement, Wirtschaftsinformatik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
  • Physik, Elektrotechnik, Elektronik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
  • Volkswirtschaftslehre, Ökonometrie oder inhaltsverwandte Fachbereiche
  • Fahrzeugtechnik, Luftfahrt oder inhaltsverwandte Fachbereiche

Ausschlaggebend ist hier nicht die Bezeichnung des Studiums, sondern ob einer oder mehrere der oben genannten Fachbereiche im Kern der Ausbildung des jeweiligen Bachelorstudiums (oder des mindestens gleichwertigen Abschlusses) vorkommt beziehungsweise vorkommen. Insbesondere ist im Zweifelsfall auch der Grad der formalwissenschaftlichen Ausbildung in Fächern wie Mathematik, Angewandte Mathematik, Statistik, Informatik und Angewandte Informatik im jeweiligen Studium entscheidend. Beispielsweise erfüllen folgende Studiengänge der FH JOANNEUM die Zugangsvoraussetzungen:

  • Elektronik und Computer Engineering
  • Luftfahrt / Aviation
  • Fahrzeugtechnik / Automotive Engineering

Zudem erfüllen zum Beispiel auch folgende Bachelorstudiengänge die Zugangsvoraussetzungen:

  • USW / NAWI-TECH (Umweltsystemwissenschaften / Naturwissenschaften-Technologie)
  • USW / VWL (Umweltsystemwissenschaften / Volkswirtschaftslehre)

3.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) sowie durch den Nachweis von mindestens 50 ECTS-Punkten aus den Bereichen Mathematik und Angewandte Mathematik, Statistik und/oder Informatik und Angewandte Informatik als erfüllt.

Tipp

Der Zugang zur Studienrichtung „Big Data and Business Intelligence” des Masterstudiums „Data Science and Artificial Intelligence“ kann also aus einem breiten Spektrum von Bachelorstudiengängen oder gleichwertigen postsekundären Ausbildungen an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen erfolgen.

Im Einzelfall obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen. Für den Fall, dass eine Gleichwertigkeit Ihres Studienabschlusses gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen fehlen, wird eine Teilnahme am Studiengang mit der Auflage von Prüfungen verbunden, die Sie im Zuge des gegenständlichen Masterstudiums ablegen können.

Sprachkenntnisse

Englisch ist die Unterrichtssprache am Studiengang. Mit Sprachkenntnissen auf Level B2 können Sie den Studieninhalten ohne Probleme folgen. Bestätigen Sie uns Ihre Sprachkenntnisse bitte mit einem Zertifikat sofern Sie nicht in Maturazeugnissen oder ähnlichen Diplomen genannt sind.

Hinweis

Es gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der FH JOANNEUM in ihrer jeweils aktuellsten Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG).

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale Bewerber:innen.

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