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Department Management und Business

E-Sports Business und Management

Im Studium

Berufsbegleitend studieren

Ein berufsbegleitendes Studium bietet die Balance zwischen Karriere und Weiterbildung. Das Studium kann optimal an den Beruf angepasst werden. „E-Sports Business und Management” vermittelt praxisorientierte Inhalte, die Studierende unmittelbar in ihrem beruflichen Umfeld einsetzen können. So lassen sich Managementtechniken, Marketingstrategien oder Projektmanagement-Konzepte direkt in aktuellen E-Sports Projekten anwenden. Durch den Einsatz von Branchen-Expert:innen in der Lehre erweitern Studierende ihr berufliches Netzwerk. Ein berufsbegleitendes Studium bietet außerdem die Flexibilität, theoretisches Wissen schrittweise in die Praxis zu integrieren. Besonders in den Bereichen E-Sports Eventmanagement, digitales Marketing oder Führungsstrategien ist das Erlernte sofort umsetzbar. Unternehmen profitieren ebenfalls, da Mitarbeitende neues Wissen direkt in den Job einbringen und innovative Ansätze aus dem Studium anwenden können.

Studienzeiten

Das Studium startet mit einer einwöchigen Präsenz- und Kennenlernphase. Danach wechseln sich Präsenz- und Online-Einheiten wöchentlich ab, wobei die Präsenzeinheiten am Standort Bad Gleichenberg jeweils 14-tägig am Freitag und Samstag stattfinden. Ein Stundenplan erwartet Sie bereits rechtzeitig vor Beginn des Semesters, sodass Sie Ihre beruflichen Aktivitäten früh genug planen und an das Studium anpassen können. E-Learning-Einheiten, betreutes Selbststudium und fallweise stattfindende vertiefende Exkursionen runden den Studienplan ab.

Anwesenheit

Sollten sich berufliche Termine einmal nicht mit den Studienzeiten vereinbaren lassen, kann im Bedarfsfall auch auf die erlaubte Abwesenheit von rund 33 % zurückgegriffen werden. Sollten Sie die 67 % Anwesenheitspflicht unterschreiten, wird von der Lehrveranstaltungsleitung eine Kompensationsarbeit (z. B. in Form einer Seminararbeit) vorgegeben. Damit kann gewährleistet werden, dass Sie keine Prüfungsantritte verlieren. In Einzelfällen entscheidet die Studiengangsleitung über Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht (z. B. im Krankheitsfall oder nicht änderbaren beruflichen Verpflichtungen).

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