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Department Technik

Engineering and Production Management

Im Studium

Voraussetzungen für den Studienabschluss

Um das Studium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie:

  • alle Lehrveranstaltungen positiv absolvieren
  • eine Masterarbeit verfassen, die positiv bewertet werden muss
  • die Masterprüfung positiv ablegen

Ihr Titel nach dem Studienabschluss lautet „Master of Science in Engineering (MSc)“.

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die unsere Studierenden im Zuge der letzten Theorie- und Praxisphase erstellen. Sie zeigen, dass sie in der Lage sind, selbstständig Problemstellungen aus dem Gebiet der Produktentwicklung und Produktion wissenschaftlich zu bearbeiten. Grundlage sind dabei alle erworbenen technisch-wissenschaftlichen und organisatorischen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Gemeinsam mit den Ausbildungsunternehmen definieren die Studierenden das Thema der Masterarbeit. Sie werden bei der Umsetzung doppelt betreut: betrieblich seitens des Unternehmens und akademisch durch eine Betreuerin beziehungsweise einen Betreuer des Studiengangs. Unsere Studierenden führen schon während der ersten Praxisphase ein Projekt durch, im Rahmen dessen unterschiedliche Projekte aus den jeweiligen Unternehmen analysiert und hinsichtlich ihrer Relevanz und Umsetzbarkeit als Abschlussarbeit bewertet werden. Der Gesamtumfang der Arbeit soll mindestens 475 Arbeitsstunden umfassen. Die Arbeit wird von unseren Studierenden auf Englisch verfasst.

Vorbereitend und begleitend zur Masterarbeit wird für die Studierenden ein Seminar mit Individual- und Kleingruppen-Coaching angeboten.

Masterprüfung

Die Masterprüfung schließt zeitlich an den Abschluss der letzten Theorie- und Praxisphase an. Seitens des Studiengangs werden pro Jahr jeweils drei Termine angeboten: Der Haupttermin ist in der zweiten Septemberhälfte vorgesehen. Die auf Englisch abgehaltene Masterprüfung ist eine kommissionelle Prüfung vor einem facheinschlägigen Senat und öffentlich zugänglich. Der Prüfungssenat umfasst einschließlich der oder des Kommissionsvorsitzenden mindestens drei und maximal sechs Senatsmitglieder. Neben der wissenschaftlichen Betreuerin beziehungsweise dem Betreuer der Masterarbeit sind jeweils eine Lehrende oder ein Lehrender aus den Bereichen der technischen und der organisatorischen Fachgebiete anwesend.

Inhaltlich gliedert sich die Prüfung in die Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit und jeweils ein Prüfungsgespräch aus dem Bereich der technischen und dem Bereich der organisatorischen Fachgebiete. Die entsprechende Fächerkombination ist dabei auf die Inhalte der Masterarbeit und auf das Tätigkeitsgebiet der Studierenden abgestimmt.

Nach dem Masterabschluss

Unsere Absolventinnen und Absolventen sind optimal für den Berufseinstieg vorbereitet. Für jene, die ihre Ausbildung dennoch fortsetzen möchten, besteht die Möglichkeit, ein Doktoratsstudium an einer Technischen Universität zu beginnen. Zusätzlich können sie ein Post-Graduate-Studium wählen.

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