Insgesamt sind die Studierenden im Rahmen der Ausbildung 15 Monate im Unternehmen und verknüpfen so die Lerninhalte mit der direkten Anwendung während der Praxisphasen. Die abschließende Masterarbeit widmet sich der Lösung tatsächlicher Herausforderungen im Betrieb. So unterstützen die Studierenden dort kompetent das Team, leiten eigene Projekte und bringen wertvolle Inputs zu optimiertem, modernem und nachhaltigem Produktionsmanagement für stabile, zukunftsfitte Produktionsbetriebe.
Mehr zu den Praxisphasen erfahren Sie hier
„Engineering and Production Management“ wird als dualer Studiengang geführt. Theoriephasen an der Hochschule wechseln sich mit den Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb ab.
Theoriephasen im ersten Studienjahr:
Theoriephasen im zweiten Studienjahr:
Während der ersten drei Theoriephasen finden die Lehrveranstaltungen im Zeitraum von Montag bis Freitag, jeweils von 8:30 bis 16:30 Uhr, statt. Im letzten Semester wird der Bedarf mit den Studierenden abgestimmt. Die Anwesenheitszeiten sind geblockt am Freitag und Samstag, jeweils von 8:30 bis 16:30 Uhr. Die tagesgenauen Zeiten werden jeweils zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Einzelne Veranstaltungen außerhalb dieser Zeiträume werden rechtzeitig kommuniziert.
„Engineering and Production Management“ ist sowohl inhaltlich als auch organisatorisch ein anspruchsvolles Studium. Die Vortragenden an der Hochschule bemühen sich selbstverständlich um umfassende und vollständige Vermittlung des Lehrstoffes während der Lehrveranstaltungen.
Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, gewisse Lehrinhalte im Selbststudium zu erarbeiten oder zu vertiefen. Der Aufwand dafür ist sehr unterschiedlich und oft auch von den inhaltlichen Schwerpunkten der Studierenden abhängig. Durchschnittlich muss aber während der Theoriephasen mit zwei bis drei Stunden pro Tag und zusätzlichen sechs bis acht Stunden am Wochenende gerechnet werden.
Grundsätzlich besteht an der FH JOANNEUM Anwesenheitspflicht bei allen Lehrveranstaltungen. Pro Lehrveranstaltung dürfen Sie maximal 30 Prozent versäumen. Es wird nicht zwischen entschuldigt oder unentschuldigt unterschieden. Versäumen sie mehr als diese, werden Sie mit „Nicht Genügend“ beurteilt und verlieren somit den ersten Prüfungsantritt.
Bei längerem krankheitsbedingten Ausfall ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht: Durch ein Ansuchen des Ausbildungspartnerunternehmens kann etwa für besondere Projekte im Unternehmen eine tageweise Freistellung von den Lehrveranstaltungen erfolgen.