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Department Bauen, Umwelt und Gesellschaft

European Green Transformation

Vor dem Studium

Zulassung

Als internationale Bewerber:innen gelten:

Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und

  • aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
  • aus einem Drittstaat

kommen.

Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.

Bewerbung

Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerber:innen. Zusätzlich enthält sie jedoch

Hinweis

Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Englisch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.

Regeln für internationale Dokumente

Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.

Hinweis

Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen in Kopie sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken!

Termine und Fristen

Fristen für die Erbringung der Zugangsvoraussetzung
  • Bewerber:innen mit Bildungsdokumenten aus der EU, dem EWR und der Schweiz: bis spätestens Studienbeginn
  • Bewerber:innen mit Bildungsdokumenten aus einem Drittstaat: bis Bewerbungsfristende des gewählten Studiengangs
Termine für das Aufnahmeverfahren

Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für österreichische Bewerber:innen.

Aufnahmeverfahren

Sie nehmen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert. Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft.

Was muss ich als Antragsteller aus einem Drittland tun?

Internationale Bewerber aus Drittstaaten müssen lediglich die Visumbestimmungen für ein Touristenvisum beachten. In jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Sie rechtzeitig zum Aufnahmeverfahren und zu den Wochen auf dem Campus nach Österreich reisen können.

Tipp

Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.

Kosten und Studiengebühren

Personen aus der EU, dem EWR und der Schweiz

Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt kein Kostenbeitrag an. Pro Semester ist der ÖH-Beitrag an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.

Personen aus einem Drittstaat

Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage.

Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich.

Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.

Vorbereitung

Einreise

Bitte beachten Sie:

  • die Bestimmungen für die Visumerteilung vor der Einreise nach Österreich.

Sämtliche Informationen zu Ihrer Einreise finden Sie unter OeAD (Austrian Exchange Service).

Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.

Tipp

Nutzen Sie außerdem die Sprachkurse, das Orientierungsprogramm und weitere Angebote der Abteilung für internationale Beziehungen, um sich an der FH JOANNEUM einzuleben.

Weitere Informationen

Unser Team der Studienberatung beantwortet gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Orientierung.

Studienberatung
E: info@fh-joanneum.at
T: +43 316 5453 – 8800
Telefonisch: Mo. bis Do., 9:00 – 15:00 Uhr
Persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung:
Mo. und Do., 9:00 – 12:00 Uhr | Mi, 14:00 – 17:00 Uhr

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