Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben. Sie sind entweder ein:e Bewerber:in
Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerber:innen. Zusätzlich ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache zu erbringen.
Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Englisch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.
Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.
Termine für das Aufnahmegespräch werden individuell laufend vergeben. Die englischen Sprachkenntnisse werden im Laufe des Gesprächs überprüft.
Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.
Bitte beachten Sie
Durch Klicken auf die betreffende Personengruppe erhalten Sie nähere Informationen über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel: