Wir bilden Sie zu zielorientierten, praxisbezogenen und interdisziplinär denkenden Ingenieur:innen aus, die auf verantwortungsvollen Positionen in der Automobilindustrie tätig sein werden. Sie vertiefen Ihr Wissen in den Themenbereichen Modellentwicklung und Simulation, Motorenentwicklung sowie Prozess- und Produktmanagement. Wir bereiten Sie im Studium darauf vor, neue Produkte umwelt-, ressourcen- und kundenfreundlich zu gestalten und damit Innovationen zu schaffen. Durch die Wahlfächerkataloge spezialisieren Sie sich in Ihrem Interessensbereich.
Wir bereiten Sie auf die Herausforderungen in der Welt der Fahrzeugtechnik bestens vor. Mit zunehmender Verantwortung wachsen die Anforderungen an Ihre sozialen Kompetenzen: Sie lernen, wie man eigenverantwortlich organisatorische Einheiten leitet sowie Entwicklungstendenzen erkennt und sie umsetzt.
Bei uns bereiten Sie sich auf das internationale Umfeld der Automobilbranche vor: Sie werden in englischer Sprache unterrichtet und wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie ein Auslandssemester absolvieren möchten. In verschiedenen Projekten, wie zum Beispiel der „Formula Student“, lernen Sie Internationalität in der Praxis kennen.
Im zweiten und dritten Semester bieten wir Ihnen die Möglichkeit, durch Auswählen von Wahlfächern Ihre Interessensgebiete zu vertiefen. Diese Fächer sind eng mit unseren Kompetenzfeldern in Forschung und Entwicklung verbunden und geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Masterstudium individuell mitzugestalten.
Während des Semesters finden die Lehrveranstaltungen im Zeitraum von Montag bis Freitag statt. Einzelne Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitraums sind Ausnahmen und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Das Selbststudium hängt immer von dem Engagement und den Ambitionen unserer Studierenden ab.
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht bei allen Lehrveranstaltungen. Pro Semester und Lehrveranstaltung können Sie 20 Prozent der Einheiten versäumen. Das nicht ausreichend begründete Nichterfüllen einer lehrveranstaltungsbezogenen Anwesenheitsvorgabe ist mit einer negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung gleichzusetzen. Sie gelten als entschuldigt, wenn Sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen, dass Sie krank waren. Letztendlich entscheidet die Institutsleitung über die Konsequenzen von Abwesenheiten sowie über Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht.