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Zulassung
Als internationale Bewerberinnen und Bewerber gelten:
Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und
- aus einem EU-Staat, dem EWR, der Schweiz oder
- aus einem Drittstaat
kommen.
Voraussetzungen
Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Tipp
Weiterführende Informationen zu Bewerbung und Aufnahme für internationale Bewerber:innen finden Sie hier.
Bewerbung
Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerberinnen und Bewerbern. Zusätzlich enthält sie jedoch
- einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch (gilt nur für Personen mit nicht-deutscher Muttersprache). Dieser Nachweis muss dem Niveau C1 nach dem europäischen Referenzrahmen entsprechen und kann beispielsweise durch
Hinweis
Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Deutsch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.
Regeln für internationale Dokumente
Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.
Hinweis
Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen in Kopie sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken!
Termine und Fristen
Fristen für die Erbringung der Zugangsvoraussetzung
- Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus der EU, dem EWR und der Schweiz: bis spätestens Studienbeginn
- Bewerberinnen und Bewerber mit Bildungsdokumenten aus einem Drittstaat: bis spätestens zur Immatrikulation
Termine für das Aufnahmeverfahren
Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für österreichische Bewerberinnen und Bewerber.
Aufnahmeverfahren
Sie nehmen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert.
Tipp
Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.
Kosten und Studiengebühren
Personen aus der EU, dem EWR und der Schweiz
Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt kein Kostenbeitrag an. Pro Semester ist der ÖH-Beitrag an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.
Personen aus einem Drittstaat
Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage.
Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich.
Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.
Vorbereitung
Einreise
Bitte beachten Sie
- vor der Einreise die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visa und Aufenthaltstitel
- nach der Ankunft die melderechtliche Vorschriften für das Anmelden am Wohnort
Sämtliche Informationen zu Ihrer Einreise finden Sie unter OeAD (Austrian Exchange Service).
Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.