Für Studierende von „Gesundheits- und Krankenpflege” der FH JOANNEUM gibt es eine monatliche finanzielle Unterstützung von 600 Euro. Der Ausbildungsbeitrag ist von allen bundesgesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und gilt nicht als Einkommen nach bundesgesetzlichen Bestimmungen. Alle Informationen zum Ausbildungsbeitrag gemäß Pflegefondsgesetz finden Sie hier.
Das Ansuchen für den Ausbildungsbeitrag kann erst ab dem ersten Tag der Ausbildung eingebracht werden.
Für Studierende von „Gesundheits- und Krankenpflege” der FH JOANNEUM, welche ab dem 16.09.2024 studieren, gibt es die Möglichkeit eines Pflegestipendiums. Alle Informationen finden Sie hier.
Das Pflegestipendium kann nicht parallel zum Pflegeausbildungsbeitrag bezogen werden.