Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Sie können sich für das Studium bewerben, wenn Sie
haben.
Haben Sie keine Matura oder Berufsreifeprüfung, brauchen Sie
Bis zum Studienbeginn weisen Sie Ihre Prüfungen nach.
Eine Studienberechtigungsprüfung besteht immer aus fünf Teilprüfungen.
Für das Studium „Gesundheits- und Krankenpflege“ wird eine Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien zur Gänze anerkannt.
Die Studienberechtigungsprüfung bietet zum Beispiel die Medizinische Universität Graz an, aber auch andere Hochschulen und Bildungseinrichtungen.
1 Schriftliche Arbeiten im Fachbereich, die mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt sind, können für die Zusatzprüfung Deutsch, im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen, anerkannt werden.
2 Mit Ihrer Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz ist ein Einstieg in das 2. Semester des FH-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse möglich. Die Zusatzprüfung Deutsch muss, je nach Ergebnis einer individuellen Überprüfung, verpflichtend absolviert werden.
3 Mit Ihrer Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz ist ein Einstieg in das 3. Semester des FH-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse möglich. Die Zusatzprüfung Deutsch muss, je nach Ergebnis einer individuellen Überprüfung, verpflichtend absolviert werden.
Die Zusatzprüfungen können Sie an der FH JOANNEUM im Rahmen des Studienbefähigungslehrgangs ablegen. Sie haben auch die Möglichkeit, Zusatzprüfungen im Selbststudium an der FH JOANNEUM abzulegen. Kontakt unter sbl@fh-joanneum.at oder +43 316 5453 – 8846
Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Prüfung der Facheinschlägigkeit erfolgt durch die Studiengangsleitung. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale Bewerber:innen.
Nach erfolgter Aufnahme müssen Sie die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für dieses Studium anhand folgender Unterlagen nachweisen:
Die letztendliche Beurteilung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen und Eignung obliegt der Leitung des Studiengangs.
Alle zukünftigen Studierenden von „Gesundheits- und Krankenpflege” müssen bei der Inskription eine Bestätigung der von der FH JOANNEUM vorgeschriebenen Impfungen vorlegen. Dabei handelt es sich um Vorgaben von diversen Praktikumsstellen, damit ein patientennaher Kontakt gepflegt werden kann. Das Vorlegen des vollständigen Impfblattes stellt somit eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium „Gesundheits- und Krankenpflege” dar.