Voraussetzungen für das Studium
Wenn Sie einen qualifizierten Studienabschluss
- eines sozial- und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums mit wirtschaftlichem Schwerpunkt oder
- eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
nachweisen können, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium.
Der Zugang zum Masterstudium „Global Strategic Management“ mit der Studienrichtung „Global AI-powered Business Evolution“ kann aus einem breiten Spektrum von Bachelorstudiengängen an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen erfolgen. Die folgende Liste zeigt exemplarisch diverse Bachelorstudien, mit deren Abschluss die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind:
- Angewandte Betriebswirtschaft
- Bank- und Finanzwirtschaft
- Bank- und Versicherungswirtschaft
- Betriebswirtschaft / Betriebswirtschaftslehre
- Gesundheitsmanagement im Tourismus
- Industriewirtschaft
- Innovations- und Produktmanagement
- International Management
- International Marketing & Sales Management
- Internationale Betriebswirtschaft
- Management
- Management & Recht
- Management internationaler Geschäftsprozesse
- Marketing & Sales
- Produktion und Management
- Rechnungswesen & Controlling
- Recht und Wirtschaft
- Umweltsystemwissenschaften – Betriebswirtschaft
- Umweltsystemwissenschaften – Volkswirtschaftslehre
- Unternehmensführung
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaft und Recht
Die Zugangsvoraussetzungen für das gegenständliche Masterstudium sind insbesondere durch einen Abschluss der am Department Management der FH JOANNEUM angebotenen Bachelorstudiengänge „Bank- und Versicherungswirtschaft“, „Industriewirtschaft/Industrial Management (Vollzeit)“, „Industriewirtschaft/Industrial Management (berufsbegleitend)“, „Gesundheitsmanagement im Tourismus“ sowie „Management internationaler Geschäftsprozesse“ erfüllt.
Wir freuen uns auch über Absolventinnen und Absolventen anderer Bachelorstudien im Ausmaß von mindestens 180 ECTS beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen mit mindestens gleichwertigen Abschlüssen an anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen, die die Absolvierung von wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Ausmaß von mindestens 50 ECTS-Punkten nachweisen können. Darunter fallen auch wirtschaftsbezogene Fächer wie Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsgeographie, etc., sofern diese üblicherweise Teil eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind oder einem solchen zugerechnet werden können. Sollten die diesbezüglich zu beurteilenden Vorleistungen nicht in Form von ECTS-Punkten dargestellt sein oder nicht in solche umrechenbar sein, so ist als Kriterium eine „äquivalente wirtschaftliche Basisausbildung“ heranzuziehen.