Im ersten Semester konzentrieren wir uns auf fortgeschrittene Grundlagen. Im zweiten Semester werden wir uns mit der Anwendung von theoretischem Wissen in verschiedenen Settings befassen, wobei der Schwerpunkt auf der gewählten Studienrichtung liegt. Im dritten Semester studieren Sie an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten und führen ein Firmenprojekt im Ausland durch. Wir beginnen das vierte Semester mit geblockten Kursen, gefolgt von reduziertem Präsenzunterricht, damit Sie sich auf Ihre Masterarbeit und die Vorbereitung auf die Masterprüfung konzentrieren können.
Übung macht den Meister. Daher ist die Studienrichtung „Global Leadership and HR Management“ (Spezialisierung im Masterstudium „Global Strategic Management“) berufsermöglichend organisiert. Das bedeutet, dass die Studien- und Präsenzzeiten so eingeteilt sind, um Ihnen eine Teilzeitbeschäftigung zu ermöglichen. Sie können also bei Bedarf Ihr Studium, insbesondere die Praxisprojekte und die Masterarbeit, mit einer allfälligen nebenberuflichen Tätigkeit verknüpfen. Das Wochenende bleibt im Allgemeinen unterrichtsfrei. Es gibt einen geringen E-Learning-Anteil.
Ausnahmen und Abweichungen sind möglich, insbesondere für Tutorien und Prüfungen. Im zweiten Semester ist auch Unterricht an Montagen und / oder Dienstagen ab 17:00 Uhr vorgesehen.
Im vierten Semester kann der Unterricht von Mittwoch bis Freitags ganztägig stattfinden (dass Semester findet in Präsenz vor den Osterferien geblockt statt, sollten danach noch Termine eingeplant werden, finden diese abgesehen von der Masterprüfung ausschließlich online statt).
Gelernt wird nicht nur im, sondern auch außerhalb des Hörsaals. Ein ECTS-Leistungspunkt entspricht etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden. Pro Semester stehen Lehrveranstaltungen mit einer Gesamtsumme von 30 ECTS auf dem Programm – das entspricht etwa 750 bis 900 Arbeitsstunden. Etwa ein Drittel davon sind Anwesenheitszeiten: Der Unterricht findet also im Hörsaal beziehungsweise manchmal auch via E-Learning oder in Form von Exkursionen statt. Die restliche Zeit wird von unseren Studierenden für die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen sowie für die Prüfungsvorbereitung genutzt.
Es besteht bei allen Lehrveranstaltungen des gegenständlichen Masterstudiums Anwesenheitspflicht nach Vorgabe durch die jeweilige Lehrperson. Bei jeder Lehrveranstaltung werden Anwesenheitslisten geführt und nach Abhaltung der Lehrveranstaltungen vom Lehrpersonal dem Sekretariat des gegenständlichen Studiengangs übermittelt.
Das Nichterfüllen der Anwesenheitspflicht bei einer Lehrveranstaltung kann im Einverständnis mit der jeweiligen Lehrperson durch entsprechende Zusatzleistungen kompensiert werden. Erfolgt dies nicht, so ist das Nichterfüllen der Anwesenheitspflicht mit einer negativen Beurteilung der jeweiligen Lehrveranstaltung gleichzusetzen. In diesem Fall ist den Studierenden eine angemessene Möglichkeit zur Erbringung der geforderten Leistungsnachweise (1. Wiederholung) einzuräumen. Eine negative Beurteilung dieser Leistungsnachweise bewirkt automatisch eine kommissionelle Prüfung (2. Wiederholung).
Es gelten ferner die entsprechenden Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der FH JOANNEUM in ihrer jeweils aktuellsten Fassung.