Der Abteilung Personal und Recht obliegt die Abwicklung des gesamten Personalwesens – wie Personalpolitik, -planung, -verrechnung – für die Services, die Studiengänge und Institute sowie für die Lehrgänge und Transferzentren unserer Hochschule.
Daneben sind zentrale Aufgabengebiete die rechtliche Prüfung des gesamten Vertragswesens an der FH JOANNEUM. Ein zentrales Aufgabengebiet im Personalbereich ist neben der Strukturierung der Personalpolitik die durchgängige Organisation und Abwicklung der Personalverrechnung. Auch diesbezüglich tritt die Abteilung als Servicestelle für Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Lehrbeauftragte, freie DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen auf.
Auf Basis des Aufgabenschwerpunktes Recht werden einzelne Organisationseinheiten der FH JOANNEUM bei (fast) allen anfallenden rechtlichen Fragen beraten und – sofern erforderlich – wird bei Vertragsverhandlungen aktive Unterstützung geleistet
Es ist uns wichtig, dass …
- insbesondere die abteilungsinterne Kommunikation respekt- und verständnisvoll sowie umfassend gelebt wird.
- wir unsere Aufgaben laufend, rasch und effizient erfüllen, bei gleichzeitigem Verständnis für allfällige Fehler.
- unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, was sie von uns erwarten können, aber auch, welche (Vor)Leistungen von ihnen zu erbringen sind.
- (Arbeits)Leistungen wechselseitig anerkannt werden.
- wir einander in der Abteilung unterstützen, unsere Aufgabengebiete zu unserer beruflichen und persönlichen Zufriedenheit zu gestalten.
- transparente Standards unternehmensweit bestehen und umgesetzt werden.