Im Bereich der Weiterbildung profitieren neben den Mitarbeiter:innen auch die Studierenden, Absolvent:innen und externe Teilnehmer:innen von Angeboten wie etwa der SUMMER BUSINESS SCHOOL, dem Mathematik Warm-up-Programm , dem WLF (Weiterbildung für Lehre und Forschung) oder dem Studienbefähigungslehrgang mit den Zusatzprüfungen sowie internen Schulungen wie zum Beispiel Projektmanagement.
Die Zuständigkeit für eine formal korrekte Antragstellung von Hochschullehrgängen und die dazugehörigen qualitätssichernden Prozesse liegt ebenso in der Abteilung, wie die zentrale Abwicklung der Lehrgangsadministration von der Bewerbung über die Immatrikulation bis zur Zahlung der laufenden Beiträge. Weiters wird für die Durchführung der Hochschuldidaktischen Weiterbildung organisatorische Unterstützung geboten und der Teaching Award organisatorisch abgewickelt. Auch die Verantwortung für die – aktuell ausgesetzte – Erstellung der Wissensbilanz liegt in der Abteilung.
„Studienadministration“ umfasst die zentrale Verwaltung der einzelner Studierendendaten, die Organisation der Aufnahmeverfahren und Abwicklung der Onlinetests inklusive der gesamten Korrespondenz mit Bewerber:innen und Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen von allen Bewerber:innen, die Immatrikulation aller Studienbeginner:innen, die Aufbereitung von statistischen Daten für Entscheidungsträger:innen bzw. das Bundesministerium sowie andere Behörden (inklusive der Koordination der zwei Mal jährlich zu erstellenden „BIS-Meldung“), die Betreuung des Study Centers, die Verantwortung für die Prozesse des so genannten „Student Life Cycles“ und die Koordination und Abwicklung der Nostrifizierungen ausländischer Studienabschlüsse.
Die Aufgabe als Rechtsabteilung für studienrechtliche Fragen umfasst die Beratung der Geschäftsführung, des Kollegiums und der Studiengänge und Organisationseinheiten in sämtlichen studienrechtlichen Angelegenheiten. Damit sind thematisch, mit Ausnahme der arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, des Datenschutzes und der rechtlichen Betreuung von Forschungsthemen, so gut wie alle Rechtsfragen und damit auch Rechtsgebiete betroffen. Weiters ist die Verantwortung für die Durchführung der ÖH- Wahlen mit umfasst.