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Department Bauen, Umwelt und Gesellschaft

Inklusive Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit

Vor dem Lehrgang

Zugangsvoraussetzungen

Der akademische Lehrgang „Inklusive Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit“ richtet sich vorrangig an Personen, die in der Jugendarbeit oder in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind beziehungsweise nur mit entsprechender Qualifikation tätig sein können.

Zugang zum Lehrgang :

  • Allgemeine Hochschulreife

oder

  • facheinschlägige Qualifikation, zum Beispiel 2-jähriges Kolleg für Sozialpädagogik

oder

  • Berufsausbildung (Fachschule) und drei Jahre facheinschlägige Berufserfahrung und Tätigkeit im Feld der Offenen Jugendarbeit beziehungsweise Kinder- und Jugendhilfe.

Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nach der schriftlichen Bewerbung durch die Lehrgangsleitung.

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