Aufenthaltstitel nach dem Studium
Drittstaatenangehörige
Einmalige Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung Student nach Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitssuche
Student/innen, die ein Studium in Österreich an einer Universität, Fachhochschule, akkreditierten Privatuniversität, Pädagogischen Hochschule, anerkannten privaten Pädagogischen Hochschule oder einen anerkannten privaten Studiengang oder einen anerkannten privaten Hochschullehrgang erfolgreich abgeschlossen haben und die Erteilung eines Aufenthaltstitels (insb Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU) anstreben um weiterhin in Österreich zu leben, können ihre Aufenthaltsbewilligung Student einmalig zum Zweck der Arbeitssuche um zwölf Monate verlängern, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Verlängerungsantrag ist vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der zuletzt erteilten Aufenthaltsbewilligung Student bei der Aufenthaltsbehörde einzubringen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnen
Die Erteilung der sogenannten Rot-Weiß-Rot – Karte für StudienabsolventInnenist für jene Personen möglich, die ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt bzw. ein Masterstudium an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben. Es muss dafür ein Angebot für eine Vollzeitbeschäftigung vorliegen und die Personen müssen für die beabsichtigte Beschäftigung, die ihrem Ausbildungsniveau zu entsprechen hat, ein monatliches ortsübliches Mindestbruttogehalt in der Höhe von 2.551,50 Euro (Stand 2022) erhalten. Das gesetzliche Mindestbruttogehalt von 2.551,50 Euro entfällt ab 1. Oktober 2022, das Gehalt muss aber weiterhin orts- und branchenüblich sein und kollektivvertraglichen Vorgaben entsprechen. Um den Aufenthaltstitel “Rot-Weiß-Rot – Karte” erhalten zu können, muss insofern ein adäquater Arbeitsplatz nachgewiesen werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels “Rot-Weiß-Rot – Karte” muss entweder vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung Student bei der Aufenthaltsbehörde eingebracht werden.