Über ERASMUS+ können folgende drei Arten von Praktika gefördert werden:
- Pflichtpraktika
- Freiwillige Praktika, die einen Bezug zum Studium haben
- Praktika für kürzlich Graduierte
Abteilung für Internationale Beziehungen
E: outgoing-trainees@fh-joanneum.at
T: +43 316 5453 – 8946
*Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
Die Welt steht Ihnen offen. Studierende und kürzlich Graduierte können mit Erasmus+ ein oder mehrere geförderte Praktika in Programmländern oder Partnerländern weltweit absolviere. Um eine Förderung zu bekommen braucht man aber auch eine Praktikumsstelle. Deshalb bieten wir Ihnen hier auch Infos für die Praktikumsplatzsuche.
Nach einem Bachelor- oder Masterabschluss kann ein Graduiertenpraktikum absolviert werden, sofern noch nicht alle zwölf Monate an Erasmus-Förderung bereits während des Studiums für Auslandsstudien und / oder -praktika konsumiert wurden. Mehr dazu hier.
Ein Praktikum kann durch ERASMUS+ innerhalb Europas gefördert werden, wenn es in einem der folgenden Programmländer absolviert wird:
Wie genau die Voraussetzungen für ein ERASMUS+ Praktikum innerhalb Europas aussehen, lesen Sie unter Voraussetzungen. Wie hoch der Zuschuss für die einzelnen Länder ist, lesen sie unter Finanzierung.
Auch für ein Praktikum außerhalb Europas kann man einen ERASMUS+ Zuschuss bekommen.
Grundsätzlich werden alle Länder außerhalb Europas gefördert. Wie hoch der Zuschuss für die einzelnen Länder ist, lesen Sie unter Finanzierung.
Wie genau die Voraussetzungen für ein ERASMUS+ Praktikum außerhalb Europas aussehen, lesen Sie unter Voraussetzungen. Wie hoch der Zuschuss für die einzelnen Länder ist, lesen sie unter Finanzierung.
Studierende, die aufgrund ihres Studiums oder ihrer Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Praktikumsaufenthalt (mind. 2 Monate) absolvieren können, haben die Möglichkeit einer Kurzzeitmobilität, die durch eine virtuelle Komponente ergänzt wird. Kurzzeitmobilitäten können in Programm- und Partnerländern weltweit absolviert werden.
Ein Kurzzeitpraktikum muss zwischen fünf und 30 Tagen dauern um Förderfähig zu sein. Mehr Voraussetzungen finden Sie hier. Die Zuschusshöhen für ein Kurzzeitpraktikum finden Sie hier.
Wussten Sie, dass bei einem Kurzzeitpraktikum eine virtuelle Komponente verpflichtend ist? Mehr dazu unter Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Studiengang nach bestehenden Kontakten und Netzwerken sowie Praktikumsfirmen vorangegangener Studierender.
Hier finden Sie Plattformen, die Ihnen bei der Praktikumssuche helfen können:
Juhu! Sie waren erfolgreich und haben einen Praktikumsplatz gefunden. Nun können Sie sich für den Erasmus+Zuschuss bewerben, vorausgesetzt das Praktikum erfüllt alle Voraussetzungen.