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Outgoing Praktikum

Fristen & Voraussetzungen

Welche Fristen es für die Bewerbung gibt und welche Voraussetzungen man für einen Zuschuss benötigt erfahren sie hier.

Frist zur Bewerbung für einen ERASMUS+ Zuschuss

Sollten Sie ein Praktikum in einem Erasmus-fähigen Land innerhalb oder außerhalb Europas gefunden haben, können Sie um einen ERASMUS+ Zuschuss ansuchen. Dazu müssen Sie mindestens acht Wochen vor Praktikumsantritt Ihre Bewerbungsdaten an die Abteilung für Internationale Beziehungen schicken. Eine Förderung im Nachhinein ist nicht möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Bewerbung.

Voraussetzungen für die Förderung eines Praktikums innerhalb oder außerhalb Europas durch ERASMUS+

  • Das Praktikum muss mindestens zwei ganze Monate dauern (also zum Beispiel vom 7. Februar bis zum 6. April).
  • Unter Finanzierung finden Sie Informationen zur maximalen Förderdauer.
  • Der Zuschuss muss mindestens acht Wochen vor Praktikumsantritt beantragt werden.
  • Ansuchen können ordentliche Studierende der FH JOANNEUM.
  • Das Praktikum muss bei einem Betrieb absolviert werden, der den inhaltlichen Schwerpunkten des Studiengangs entspricht.
  • Das Praktikum muss vom Studiengang genehmigt sein (durch Unterschrift des Learning Agreements).
  • Die Firma / Praktikumsstelle darf nicht über ein EU-Projekt finanziert sein oder ein Organ der Europäischen Union sein.
  • Es können auch nicht-österreichische Staatsbürger:innen ein ERASMUS Stipendium beantragen, sofern sie reguläre Studierende der FH JOANNEUM sind.
  • Beim Aufenthalt sollte es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
  • Ein Praktikum bei einer europäischen Außenstelle einer österreichischen Firma ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass alle Dokumente – insbesondere das Learning Agreement und die Praktikumsbestätigung – von der ausländischen Stelle unterschrieben werden müssen.

Voraussetzungen für die Förderung eines Kurzzeitpraktikums innerhalb oder außerhalb Europas durch ERASMUS+

  • Das Praktikum muss mindestens fünf und maximal 30 Tage dauern.
  • Der Zuschuss muss mindestens acht Wochen vor Praktikumsantritt beantragt werden.
  • Ansuchen können ordentliche Studierende der FH JOANNEUM.
  • Das Kurzzeitpraktikum muss eine virtuelle Komponente beinhalten.
  • Studierende, die aufgrund des Studiums oder der Lebensumstände keinen regulären Erasmus+ Praktikumsaufenthalt (2 Monate) absolvieren können.
  • Das Praktikum muss bei einem Betrieb absolviert werden, der den inhaltlichen Schwerpunkten des Studiengangs entspricht.
  • Das Praktikum muss vom Studiengang genehmigt sein (durch Unterschrift des Learning Agreements).
  • Die Firma / Praktikumsstelle darf nicht über ein EU-Projekt finanziert sein oder ein Organ der Europäischen Union sein.
  • Es können auch nicht-österreichische Staatsbürger:innen ein ERASMUS Stipendium beantragen, sofern sie reguläre Studierende der FH JOANNEUM sind.
  • Beim Aufenthalt sollte es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
  • Ein Praktikum bei einer europäischen Außenstelle einer österreichischen Firma ist möglich. Zu beachten ist jedoch, dass alle Dokumente – insbesondere das Learning Agreement und die Praktikumsbestätigung – von der ausländischen Stelle unterschrieben werden müssen.

Graduiertenpraktikum

Nach einem Bachelor- oder Masterabschluss kann ein Graduiertenpraktikum absolviert werden, sofern noch nicht alle zwölf Monate an Erasmus-Förderung bereits während des Studiums für Auslandsstudien und / oder -praktika konsumiert wurden.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Die Bewerbung erfolgt im letzten Studienjahr vor Abschluss der letzten Prüfung.
  • Das Praktikum wird innerhalb von zwölf Monaten nach Studienabschluss durchgeführt.
  • Dauer: zwei bis zwölf Monate abzüglich der bereits „konsumierten“ Erasmus-Monate aus dem vorangegangenen Studienzyklus.
  • Studierende dürfen zum Zeitpunkt des Praktikums nicht inskribiert sein – auch an keiner anderen Hochschule.
  • Unter Finanzierung finden Sie Informationen zur maximalen Förderdauer.

Hinweis

In jedem Zyklus (Bachelor, Master, Doktorat) sind ERASMUS+ Aufenthalte bis maximal zwölf Monate möglich unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten (zum Beispiel: ein Studienaufenthalt zu fünf Monaten + zwei Praktika zu je zwei und fünf Monaten = maximal zwölf Monate). Bei einem anschließenden Master-Studium stehen erneut zwölf Monate zur Verfügung, für die man einen ERASMUS+ Zuschuss für Studienaufenthalte und / oder -praktika im Ausland beziehen kann.

Link zur österreichischen Erasmus Homepage

Mobilität ins Heimatland:

Mobilitäten in Heimatländer werden nicht gefördert.

ERASMUS+ Studierenden-Charta

Um ERASMUS+ Studierende über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, wird ihnen von ihrer Heimathochschule vor Antreten des Auslandsstudiums die ERASMUS+ Studierenden-Charta übermittelt. Es handelt sich dabei um eine Kurzinformation, in der die ERASMUS+ Studierenden darüber informiert werden, worauf sie Anspruch haben und was von ihnen bei ihrem Aufenthalt erwartet wird.
Die Charta skizziert die grundlegenden Ansprüche der ERASMUS+ Studierenden wie Gebührenfreiheit und volle Anrechnung des Auslandsstudiums. Sie vermittelt einen kurzen Überblick über die Pflichten der ERASMUS+ Studierenden gegenüber ihrer Heimat- und Gasthochschule und wird von der Heimathochschule an alle ERASMUS+ Studierenden vor Antritt des Auslandsstudiums geschickt.

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