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Outgoing Studierende

Termine & Voraussetzungen

Voraussetzungen

Hier finden Sie alle Fristen und Voraussetzungen für Ihr Auslandssemester.

Hinweis

Wenn Sie sich für ein Auslandsstudium entscheiden, müssen Sie sich zunächst mit Ihrer internationalen Koordinatorin beziehungsweise Ihrem internationalen Koordinator Ihres Studiengangs in Verbindung setzen und eine Bewerbung einreichen. Die Deadlines für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen an den Studiengängen sind unterschiedlich.

Deadlines zur Bewerbung im Rahmen von Austauschprogrammen (ERASMUS+, Joint-Study Abkommen):

Die Deadlines für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen bei der Abteilung für Internationale Beziehungen sind:

  • 1. Juni für ein Auslandssemester im darauffolgenden Wintersemester
  • 1. November für ein Auslandssemester im darauffolgenden Sommersemester

Die Bewerbungsunterlagen geben Sie bitte bei der internationalen Koordinatorin beziehungsweise dem internationalen Koordinator Ihres Studiengangs ab. Bitte beachten Sie die Fristen Ihres Studiengangs!

Allgemeine Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Absolvierung eines Auslandssemester sind:

  • vollständig eingereichte Bewerbung am Studiengang (Auswahl des Studiengangs)
  • vollständig eingereichte Bewerbung im International Office
  • die ersten zwei Semester des Grundstudiums sind abgeschlossen
  • guter Studienerfolg

Zusätzliche Voraussetzungen: ERASMUS+

ERASMUS+ ist ein Programm der Europäischen Union im Bildungsbereich. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Studierende (nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten) einen ERASMUS+ Zuschuss erhalten.

Die Voraussetzungen (zusätzlich zu den oben angegeben) dafür sind:

  • das Auslandssemester muss an einer Partnerhochschule der FH JOANNEUM in einem Programm oder Partnerland absolviert werden
  • der Studienaufenthalt an der Partnerhochschule muss mindestens zwei ganze Monate und maximal zwölf Monate pro Studienzyklus dauern

In jedem Zyklus (Bachelor, Master, Doktorat) sind ERASMUS+ Aufenthalte bis maximal zwölf Monate möglich unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktika) und der Anzahl der Mobilitäten. Ein Beispiel: ein Studienaufenthalt zu fünf Monaten + zwei Praktika zu je zwei und fünf Monaten = maximal zwölf Monate.

ERASMUS+ Studierenden-Charta

Um ERASMUS+ Studierende über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, wird ihnen von ihrer Heimathochschule vor Antritt des Auslandsstudiums die ERASMUS+ Studierendencharta übermittelt. Es handelt sich dabei um eine Kurzinformation, in der die ERASMUS+ Studierenden darüber informiert werden, worauf sie Anspruch haben und was von ihnen bei ihrem Aufenthalt erwartet wird.
Die Charta skizziert die grundlegenden Ansprüche der ERASMUS+ Studierenden wie Gebührenfreiheit und volle Anrechnung des Auslandsstudiums. Sie vermittelt einen kurzen Überblick über die Pflichten der ERASMUS+ Studierenden gegenüber ihrer Heimat- und Gasthochschule.

Sondersituation Schweiz

Die obenstehenden Deadlines sowie die allgemeinen Voraussetzungen gelten auch für ein Auslandssemester in der Schweiz. Der größte unterschied ist aber, dass die Fördermittel von der Schweiz ausgezahlt werden. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von den Partnerhochschulen in der Schweiz.

Deadline und Vorausetzungen zur Bewerbung um ein Marshall Plan Stipendium zum Forschungsaufenthalt an einer US-amerikanischen Universität:

Die Deadlines für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen beim internationalen Büro sind:

  • 21. Oktober für Forschungsaufenthalte im Sommersemester (frühester Studienstart mit Ende Jänner)

Zusätzliche Voraussetzungen zu den Allgemeinen sind:

  • Es muss eine Forschungsarbeit in einem technischen Bereich verfasst werden.
  • Die Mindestdauer beträgt drei volle Monate.
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