Was ist Nostrifizierung?
Nostrifizierung ist die Umwandlung eines ausländischen in einen entsprechenden österreichischen Studienabschluss. Eine Nostrifizierung kann nur erfolgen, wenn im Inland ein gleichwertiger Fachhochschul-Studiengang eingerichtet ist.
Der Antrag auf Nostrifizierung eines an einer ausländischen Fachhochschule erworbenen Grades setzt den Nachweis voraus, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der Antragstellerin:des Antragstellers in Österreich ist.[1]
Eine Nostrifizierung ist zum Beispiel nicht erforderlich, wenn bereits aufgrund von EU-Richtlinien über die Anerkennung von Hochschuldiplomen (zum Beispiel 89/48/EWG) ein Berufsrecht besteht. In diesem Fall müssen sich Absolvent:innen eines gleichwertigen Fachhochschul-Studiengangs der Studiengänge „Biomedizinische Analytik“, „Diätologie“, „Ergotherapie“, „Gesundheits- und Krankenpflege“, „Logopädie“, „Physiotherapie“ und „Radiologietechnologie“ an das zuständige Bundesministerium wenden. Davon ausgenommen sind Absolvent:innen eines gleichwertigen Fachhochschul-Studiengangs des Studiengangs „Hebammen“, die ihren Antrag beim Österreichischen Hebammengremium einreichen müssen.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ist eine Nostrifizierung in der Regel nicht notwendig und daher auch nicht möglich.