Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss
nachweisen.
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens wird als erforderlich vorausgesetzt.
Ein Abschluss eines an der FH JOANNEUM angebotenen technischen oder technisch-wirtschaftlichen Bachelorstudiums sowie vergleichbare in- und ausländische Studienabschlüsse erfüllen die Zulassungsvoraussetzung.
Das vorausgesetzte fachliche Niveau in den unten angeführten Bereichen ist in Form von ECTS- Leistungspunkten konkretisiert:
Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Juristinnen und Juristen sowie Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die sich bereits absolvierte Fächer im Masterstudium anrechnen lassen können. Aufgrund der berufsbegleitenden Organisationsform kann das Studium beispielsweise während des Gerichtsjahrs absolviert werden. Einzelne erforderlichen IT-Qualifikationen können parallel zum Masterstudium im Rahmen des berufsbegleitenden Bachelorstudiums „Software Design“ nachgeholt werden.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.