Department Angewandte Informatik

IT-Recht & Management

Vor dem Studium

 

Voraussetzungen für das Studium

Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder
  • einer gleichwertigen Ausbildung

nachweisen.

Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens wird als erforderlich vorausgesetzt.

Details zu den Zugangsvoraussetzungen

Ein Abschluss eines an der FH JOANNEUM angebotenen technischen oder technisch-wirtschaftlichen Bachelorstudiums sowie vergleichbare in- und ausländische Studienabschlüsse erfüllen die Zulassungsvoraussetzung.

Das vorausgesetzte fachliche Niveau in den unten angeführten Bereichen ist in Form von ECTS- Leistungspunkten konkretisiert:

  • Informatik Grundlagen: 25 ECTS
  • IKT Anwendungen: 25 ECTS
  • Management, Wirtschaft und Recht: 25 ECTS
  • Berufsfeldbezogene und wissenschaftliche Arbeiten, wie Projekt-, Bachelor- und Seminararbeiten: 35 ECTS
  • Englisch und fächerübergreifende Qualifikationen: 10 ECTS
Tipp:

Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Juristinnen und Juristen sowie Betriebswirtinnen und Betriebswirten, die sich bereits absolvierte Fächer im Masterstudium anrechnen lassen können. Aufgrund der berufsbegleitenden Organisationsform kann das Studium beispielsweise während des Gerichtsjahrs absolviert werden. Einzelne erforderlichen IT-Qualifikationen können parallel zum Masterstudium im Rahmen des berufsbegleitenden Bachelorstudiums „Software Design“ nachgeholt werden.

In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.