Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Sie können sich für das Studium bewerben, wenn Sie
haben.
Haben Sie keine Matura oder Berufsreifeprüfung, brauchen Sie
Bis zum Studienbeginn weisen Sie Ihre Prüfungen nach.
Eine Studienberechtigungsprüfung besteht immer aus fünf Teilprüfungen. Für das Studium „Journalismus und Public Relations (PR)“ wird eine Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppen Geistes- und kulturwissenschaftliche Studien oder Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studien zur Gänze anerkannt.
Eine einschlägige berufliche Qualifikation ist
Sie müssen die Fächer
absolvieren.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.