Die Zielgruppe des Hochschullehrgangs sind Absolvent:innen des Bachelorstudiums „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie Absolvent:innen einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege oder einer Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege, die in einem definierten Setting – Spezialbereich – tätig sind und sich gemäß § 17 GuKG weiterqualifizieren müssen.
Zugang zum Hochschullehrgang:
Abschluss des Bachelorstudiums „Gesundheits- und Krankenpflege“
oder
Abschluss der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt nach der schriftlichen Bewerbung durch die Lehrgangsleitung.