Ja, wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben und aus
kommen.
Grundsätzlich gelten für Sie dieselben Voraussetzungen wie für inländische Studierende. Sie haben die gleichen Chancen auf einen Studienplatz. Allerdings müssen Sie einige Besonderheiten beachten.
Ihre Bewerbung setzt sich aus den gleichen Dokumenten zusammen, wie die von österreichischen Bewerberinnen und Bewerbren. Zusätzlich enthält sie jedoch
einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch (gilt nur für Personen mit nicht-deutscher Muttersprache). Dieser Nachweis muss dem Niveau C2 nach dem europäischen Referenzrahmen entsprechen und kann beispielsweise durch
Das Motivations- beziehungsweise Bewerbungsschreiben und der Lebenslauf sind in Deutsch einzureichen. Alle übrigen Bewerbungsunterlagen (Ausnahme: Originaldokumente in Kopie) können sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache eingereicht werden.
Für nicht-österreichische Dokumente gibt es Sonderregeln. Diese müssen Sie einhalten, damit Ihre Bewerbung akzeptiert werden kann. Welche Richtlinien einzuhalten sind, hängt davon ab, in welchem Land die Dokumente ausgestellt wurden: Beglaubigungs- und Übersetzungsrichtlinien nach Ländern.
Sämtliche Beglaubigungen und Übersetzungen sind mit der Bewerbung einzureichen. Ebenfalls sind Kopien sämtlicher Zeugnisse und Dokumente für die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen in Originalsprache an uns zu schicken. Bitte keine Originaldokumente einreichen.
Die Prüfung Ihrer internationalen Dokumente dauert einige Zeit. Daher sollten Sie Ihre Unterlagen spätestens 14 Tage vor Ende der Bewerbungsfrist einreichen.
Mit einer deutschen Fachhochschulreife werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie damit auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation nachweisen und Sie festgelegte Zusatzprüfungen vorlegen können.
Informationen zur einschlägigen beruflichen Qualifikation mit Zusatzprüfungen finden Sie unter dem Menüpunkt „Voraussetzungen“. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie, wenn Ihre Bewerbung vollständig eingelangt ist.
Beim Aufnahmeverfahren gelten für Sie dieselben Termine wie für österreichische Bewerberinnen und Bewerber.
Sie nehmen wie inländische Bewerberinnen und Bewerber am Aufnahmeverfahren teil und werden im Anschluss über Ihr Ergebnis informiert.
Für Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz fällt kein Kostenbeitrag an. Pro Semester ist der ÖH-Beitrag an die FH JOANNEUM zu überweisen. Die genauen Unterlagen dazu bekommen Sie zu Studienbeginn.
Für Studierende aus Drittstaaten fällt ein Kostenbeitrag von 727 Euro pro Semester an. Diesen müssen Sie vor der Studienplatzzusage für die ersten beiden Semester (1.454 Euro) vorab an die FH JOANNEUM überweisen. Erst dann bekommen Sie eine fixe Studienplatzzusage. Informationen über die Einhebung und Rückerstattung sowie den Erlass des Kostenbeitrages für Studierende aus Drittstaaten finden Sie unten als PDF zum Download.
Eine Rückerstattung dieses Kostenbeitrages ist auf Antrag bei Vorliegen von Ausnahmeregelungen, z. B. gemäß § 1 Personengruppenverordnung, möglich. Der Antrag auf Rückerstattung steht Ihnen unten als PDF zum Download zur Verfügung.
Zusätzlich ist der ÖH-Beitrag pro Semester zu bezahlen.
Bitte beachten Sie
Sämtliche Informationen zu Ihrer Einreise finden Sie unter OeAD (Austrian Exchange Service)
Weitere Fragen zum Fremdenrecht senden Sie bitte an info@oead.at.
Nutzen Sie außerdem die Sprachkurse, das Orientierungsprogramm und weitere Angebote der Abteilung für internationale Beziehungen, um sich an der FH JOANNEUM einzuleben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Studienberatung beantworten gerne Ihre Fragen und helfen Ihnen bei der Orientierung.
Studienberatung
E: info@fh-joanneum.at
T: +43 316 5453 – 8800
Telefonisch: Mo. bis Do., 9:00 – 15:00 Uhr
Persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung:
Mo. und Do., 9:00 – 12:00 Uhr | Mi., 14:00 – 17:00 Uhr