Voraussetzungen für das Studium
Wenn Sie einen qualifizierten Studienabschluss
- eines facheinschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums oder
- einer gleichwertigen postsekundären Ausbildung
nachweisen können, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen für das Masterstudium.
Für den Nachweis der fachlichen Zugangsvoraussetzungen gibt es aktuell drei Möglichkeiten:
1.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) an einem der Studiengänge des Departments Angewandte Informatik der FH JOANNEUM als erfüllt, wie zum Beispiel:
- Gesundheitsinformatik / eHealth
- Informationsmanagement
- Mobile Software Development
- Internettechnik
- Software Design
- Produktionstechnik und Organisation
2.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) in einem der folgenden Fachbereiche als erfüllt:
- Mathematik, Statistik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
- Informatik, Telematik, Informationsmanagement, Wirtschaftsinformatik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
- Physik, Elektrotechnik, Elektronik oder inhaltsverwandte Fachbereiche
- Volkswirtschaftslehre, Ökonometrie oder inhaltsverwandte Fachbereiche
- Fahrzeugtechnik, Luftfahrt oder inhaltsverwandte Fachbereiche
Ausschlaggebend ist hier nicht die Bezeichnung des Studiums, sondern ob ein oder mehrere der oben genannten Fachbereiche im Kern der Ausbildung des jeweiligen Bachelorstudiums (oder des mindestens gleichwertigen Abschlusses) vorkommt beziehungsweise vorkommen. Insbesondere ist im Zweifelsfall auch der Grad der formalwissenschaftlichen Ausbildung in Fächern wie Mathematik, Angewandte Mathematik, Statistik, Informatik und Angewandte Informatik im jeweiligen Studium entscheidend. Beispielsweise erfüllen folgende Studiengänge der FH JOANNEUM die Zugangsvoraussetzungen:
- Elektronik und Computer Engineering
- Luftfahrt / Aviation
- Fahrzeugtechnik / Automotive Engineering
Zudem erfüllen zum Beispiel auch folgende Bachelorstudiengänge die Zugangsvoraussetzungen:
- USW / NAWI-TECH (Umweltsystemwissenschaften / Naturwissenschaften-Technologie)
- USW / VWL (Umweltsystemwissenschaften / Volkswirtschaftslehre)
3.) Die fachlichen Zugangsvoraussetzungen gelten durch den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (oder eines mindestens gleichwertigen Abschlusses) sowie durch den Nachweis von mindestens 50 ECTS-Punkten aus den Bereichen Mathematik und Angewandte Mathematik, Statistik und/oder Informatik und Angewandte Informatik als erfüllt.