Voraussetzungen
Der Masterlehrgang richtet sich an alle Absolvent:innen von Gesundheitsstudiengängen.
Als Zugangsvoraussetzung gilt ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten oder der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Als facheinschlägig gelten jedenfalls folgende Bachelorabschlüsse:
- Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege
- Bachelor Physiotherapie
- Bachelor Biomedizinische Analytik
- Bachelor Diätologie
- Bachelor Ergotherapie
- Bachelor Hebammen
- Bachelor Radiologietechnologie
- Bachelor Logopädie
Unabhängig davon, welcher der genannten postsekundären Studienabschlüsse vorliegt, gilt für den vorliegenden Hochschullehrgang eine zusätzliche 2-jährige einschlägige Berufserfahrung auch als Mindestzugangsvoraussetzung (gem. § 9 FHG, Abs. 7).
Die Erfüllung der formalen Zugangsvoraussetzungen wird durch die Abteilung WSA, im Zweifelsfall gemeinsam mit der Lehrgangsleitung, geprüft.