Direkt zum Inhalt wechseln
Department Gesundheitsstudien

Management für Gesundheitsberufe

Im Studium

Schwerpunkte

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Masterlehrganges „Management für Gesundheitsberufe“ erstrecken sich über nachfolgenden Themenfelder und sollen den Kompetenzerwerb bzw. eine Kompetenzsteigerung in für das Berufsfeld Gesundheitsmanagement relevanten Bereichen erzielen:

  • Personalmanagement -und Führung im Gesundheitswesen
  • Führung und Einsatz des Personals in den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen
  • Krisen- und Konfliktmanagement
  • Erhebung und Verbesserung von betriebswirtschaftlichen Prozessen im Gesundheitswesen
  • Überwachung, Sicherung und Verbesserung der Qualität und der Organisation in Gesundheitseinrichtungen
  • Anwendung von Qualitätssicherheitsmaßnahmen anhand von Modellen und Konzepten im Gesundheitswesen
  • Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen, Organisationseinheiten und Berufsgruppe
  • Erwerb eines sozial-medizinischen Verständnisses
  • Vertiefung der wissenschaftlichen Kompetenz in den Gesundheitswissenschaften

Zur Führungskraft im Gesundheitswesen

Die Ausbildungsziele des Lehrgangs sind es, eine Vertiefung über Kenntnisse der Führungsaufgaben im Gesundheitswesen zu erreichen, wie auch zukünftige Absolvent:innen für die Verantwortungsübernahme über die Qualität der Versorgung und der gesetzten Maßnahmen in der jeweiligen Einrichtung zu qualifizieren. Dazu zählen die Überwachung, Sicherung und Verbesserung der Versorgungsqualität und der Organisation, die Führung und der Einsatz des Personals, die Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes sowie die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Organisationseinheiten und Berufsgruppen.

Hinweis

Der Hochschullehrgang „Management für Gesundheitsberufe“ der FH JOANNEUM ist gemäß § 65a Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) in Verbindung mit Anlage 7 II. Z.8 der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung (GuK-LFV) als Ausbildung für Führungsaufgaben gemäß § 17 GuKG anerkannt (vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Gremien und des BMSGPK).

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.