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Department Gesundheitsstudien

Massenspektrometrie und molekulare Analytik

Im Studium

Voraussetzungen für den Studienabschluss

Folgende Voraussetzungen müssen für den positiven Studienabschluss erfüllt sein:

  • alle Lehrveranstaltungen positiv absolvieren
  • eine Masterarbeit verfassen, die positive beurteilt wird
  • die Masterprüfung positiv ablegen

Sie schließen das Studium mit dem akademischen Grad „Master of Science in Engineering (MSc)“ ab.

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist die wissenschaftliche Arbeit, die neben den positiven Studienergebnissen für den positiven Abschluss des Studiums „Massenspektrometrie und molekulare Analytik“ benötigt wird. Die Studierenden bearbeiten in der Masterarbeit ein wissenschaftliches Thema in einem für den Studiengang relevanten Fachgebiet. Damit wird der Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage dargelegt. Für die Anfertigung der Abschlussarbeit steht das vierte Semester zur Verfügung.

  • Die endgültige Fassung der Masterarbeit ist spätestens bei der Anmeldung zur Masterprüfung in Form von mindestens zwei gebundenen Exemplaren einzureichen.
  • Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt zeitgleich mit der Abgabe der Arbeit. Die Kandidatin oder der Kandidat wird zugelassen, wenn die Masterarbeit positiv beurteilt wurde.

Als BetreuerInnen sind grundsätzlich Lehrende am Studiengang, externe LehrveranstaltungsleiterInnen sowie in Ausnahmefällen weitere Expertinnen und Experten vorgesehen. Wer als Betreuer oder Betreuerin infrage kommt, wird von der Studiengangsleitung anhand objektivierbarer Kriterien geprüft und festgelegt.

In einem begleitenden Seminar im letzten Semester bereiten wir die Studierenden auf die Masterarbeit optimal vor.

Masterprüfung

Die Masterprüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich. Dem Prüfungssenat gehören einschließlich der oder des Vorsitzenden mindestens drei Personen an: Die oder der Vorsitzende des Prüfungssenats, die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit und eine Prüferin oder ein Prüfer für das fachspezifische Modul.

Die Studiengangsleitung bestellt die Vorsitzende beziehungsweise den Vorsitzenden des Prüfungssenats. Für jedes Prüfungsfach oder dessen Teilgebiet gibt es eine Prüferin oder einen Prüfer. Die Studiengangsleitung legt die Fächerkombination fest.

Folgende Fächerkombinationen stehen den Studierenden zu Beginn des vierten Semesters zur Wahl:

  • Chromatographisch massenspektrometrische Analyseverfahren
  • Molekulare Techniken in Diagnostik, Therapie und Produktion

Auf Wunsch der Studierenden können Teile oder die gesamte Prüfung in englischer Sprache abgehalten werden. Dies wird zum Zeitpunkt der Auswahl der Fächerkombinationen vereinbart.

Die kommissionelle Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Präsentation der Masterarbeit
  • Prüfungsgespräch mit Querverbindungen des Themas der Masterarbeit zu den relevanten Fächern des Studienplans
  • Prüfungsgespräch aus der gewählten Fächerkombination

Nach dem Masterabschluss

Das Tätigkeitsfeld unserer Absolventinnen und Absolventen reicht vom klinischen Arbeitsalltag im biomedizinisch-analytischen Labor bis hin zu Laboranten in der chemischen Industrie. Mit den im Masterstudium zusätzlich erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten ergeben sich für unsere Absolventinnen und Absolventen ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten. Sie haben auch die Option, ihre wissenschaftliche Karriere mit einem Doktoratsstudium fortsetzen.

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