Berufsgesetz für Soziale Arbeit
Seit vielen Jahren wird in der Sozialen Arbeit ein Berufsgesetz gefordert. Nach mehr als zwei Jahrzehnten ist nun ein wichtiger Meilenstein gelungen: Das Sozialarbeitsbezeichnungsgesetz wurde vom Nationalrat und Bundesrat beschlossen und ist am 29.03.2024 in Kraft getreten.
Zentral ist dabei, dass die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter:in beziehungsweise Sozialpädagog:in nun gesetzlich geschützt wird. Um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen ist nach in Kraft treten des Gesetzes eine einschlägige akademische Ausbildung notwendig. Andernfalls droht eine Strafe in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Das Sozialarbeitsbezeichnungsschutzgesetz ist ein großer Erfolg für die Soziale Arbeit. Und doch sollten aus unserer Sicht weitere Schritte in Richtung eines umfassenden Berufsgesetzes folgen. Wir in der Profession der Sozialen Arbeit freuen uns sehr über diese Form des Berufsschutzes und sehen das Gesetz als Meilenstein in der Qualitätssicherung. Wir fordern aber weiterhin ein umfassendes Berufsgesetz, welches auch die Tätigkeiten und Kernaufgaben genauer regelt.
Die Komplexität dieses Berufs wird von fachfremden Menschen schnell unterschätzt. Doch es geht um vielfältige Problem- und Krisensituationen, mit denen Sozialarbeiter:innen konfrontiert sind. Das ist weit mehr als nur das klassische gut Zuhören können oder Ratschläge erteilen. Vielmehr braucht es umfangreiches Hintergrundwissen und Beratungskompetenzen, um Menschen am Rande der Gesellschaft professionell unterstützen zu können. Auch die Vielfalt der Krisen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So sind es mittlerweile zumeist mehrere Problemlagen gleichzeitig, mit denen unsere Dialoggruppen konfrontiert sind. Psychische Erkrankungen nehmen zu, finanzielle Krisen sind Folge der aktuell hohen Inflation und Migration ist ohnehin schon lange ein breites Feld der Sozialen Arbeit. Auch die demographische Entwicklung und andere gesellschaftliche Herausforderungen werden in der Sozialen Arbeit bearbeitet.
Soziale Arbeit ist breites Feld und bietet zahlreiche Berufsmöglichkeiten für die Absolvent:innen unseres Bachelorstudiums und Masterstudiums. Aufgrund der Vielfalt der Aufgaben und dem Mangel an Fachkräften drängen zahlreiche Berufsgruppen in den Sozialbereich. Das neue Gesetz soll hier mehr Klarheit bringen und dafür sorgen, dass nur Menschen mit entsprechender Ausbildung auch tatsächlich Sozialarbeit leisten. Für unsere Absolvent:innen bedeutet dies, dass sie einen geschützten Berufstitel tragen dürfen und somit auch das Aufgabenfeld der Sozialarbeit nun klarer wird.