Das Wintersemester startet unter dem Motto „Präsenz first“. Die Präsenzlehre in Kleingruppen und anwendungsorientiert mit praktischen Lehreinheiten als zentrale Stärke der FH JOANNEUM wird wieder möglich sein, unter Einhaltung der 3G-Regel sowie einer FFP2-Maskenpflicht. Wir freuen uns, Sie persönlich an der FH JOANNEUM begrüßen zu können!
COVID-Update: Das Wintersemester 2021/2022 startet mit Präsenz first
FH JOANNEUM, 15. September 2021Für unsere Studierenden fassen wir hier alle derzeitigen COVID-19-Regelungen auf einen Blick zusammen. Ab dem 8. November 2021 gelten bis auf Weiteres folgende Maßnahmen:
Aufenthalt
Bei einem Aufenthalt an der FH JOANNEUM gilt:
- 3G-Regel (Antigentests mit Selbstabnahme, sogenannte „Wohnzimmertests“, sind nicht mehr als 3G-Nachweis gültig!)
- FFP2-Maskenpflicht auf allen allgemeinen Flächen wie Gänge, Lifte, Raucherecken und vor den Gebäuden,
- Mindestabstand von einem Meter einhalten,
- die Hygieneregelungen einhalten und Gruppenbildung vermeiden!
Desinfizieren Sie beim Betreten des Gebäudes Ihre Hände. Halten Sie die Husten- und Niesetikette sowie die Handhygiene ein. Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause. Nur gemeinsam können wir uns gegenseitig schützen.
Lehre & Prüfungen
Für das Wintersemester 2021/2022 gilt „Präsenz first“: Unter der Voraussetzung einer stabilen epidemiologischen Lage und der Einhaltung der dazugehörigen Sicherheitsvorkehrungen planen wir mit möglichst viel Präsenzlehre. Insbesondere allen Erstsemestrigen möchten wir eine persönliche Kennenlernphase vor Ort ermöglichen. Gewisse Lehrveranstaltungen können auch online stattfinden, es obliegt der Studiengangsleitung das jeweilige Format zu wählen.
Auch Prüfungen werden wieder vor Ort stattfinden.
Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der FH JOANNEUM gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Sitzplatzes. Am Sitzplatz kann die FFP2-Maske abgenommen werden, sofern der Ein-Meter-Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Nach der Nutzung von Geräten (Tischen, Tastaturen, Therapiegeräten etc.) müssen diese von den Studierenden gereinigt werden.
Die Abhaltung von Exkursionen ist unter der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen (Einhaltung der 3G-Regel, ggf. FFP2-Maskenpflicht indoor, Hygienemaßnahmen) bis auf Weiteres möglich. Für Exkursionen zu Unternehmen stimmen Sie sich bitte im Vorfeld auch mit dem jeweiligen Unternehmen ab.
Berufspraktika sind unter der Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen (Einhaltung der 3G-Regel, ggf. FFP2-Maskenpflicht indoor, Hygienemaßnahmen) bis auf Weiteres möglich. Bitte stimmen Sie sich im Vorfeld mit dem jeweiligen Praktikumsbetrieb ab. Falls die im Studienplan vorgesehenen Berufspraktika nicht möglich sind, sind entsprechende Ersatzleistungen vorzusehen.
3G-Regel: getestet, genesen oder geimpft
Um das Sicherheitsniveau bei Lehrveranstaltungen oder Prüfungen weiter zu erhöhen, müssen alle Studierenden vor Beginn der Präsenzveranstaltung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Getestet:
- Nachweis über einen negativen Antigentest durch eine befugte Stelle, dessen Abnahme nicht mehr als 24h zurückliegen darf und der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist
- Nachweis über einen negativen PCR-Test durch eine befugte Stelle dessen Abnahme nicht mehr als 72h zurückliegen darf und der für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist
- Entsprechend gültige Testung nach Corona-Testpass gemäß Covid-19-Schulverordnung 2021/22
Genesen:
- Nachweis über eine überstandene Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate (ärztliche Bestätigung beziehungsweise Absonderungsbescheid aufgrund einer Erkrankung; es gilt das Datum der Bestätigung/des Bescheids) oder
- einen maximal drei Monate alten schriftlichen Antikörper-Nachweis
Geimpft:
- Nachweis (auf Basis des Impfpasses – elektronisch oder in Papierform – oder des „Grünen Passes”) über eine erfolgte COVID-19-Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oder
- Nachweis (auf Basis des Impfpasses – elektronisch oder in Papierform – oder des „Grünen Passes”) über eine erfolgte COVID-19-Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung (derzeit Johnson & Johnson) vorgesehen ist (ab dem 22. Tag nach der Impfung, gültig für neun Monate ab Impfung) oder
- Nachweis (auf Basis des Impfpasses – elektronisch oder in Papierform – oder des „Grünen Passes”) über eine erfolgte COVID-19-Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver PCR-Test beziehungsweise vor der Impfung ein Antikörper-Nachweis vorlag (gültig 360 Tage ab Impfung)
- Nachweis über eine weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der oben genannten Punkte mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen
Bibliothek
Die Services der Bibliothek bleiben eingeschränkt aufrecht: Studierende können vorbestellte Medien in den Bibliotheken Bad Gleichenberg, Graz WEST (Eggenberg) und Kapfenberg kontaktlos abholen. Für die Literaturbeschaffung steht auch der Online-Scan-Service zur Verfügung. Für Rückgaben bitte die dafür vorgesehenen Rückgabeboxen nutzen.
Die Lesesäle der Bibliothek sind in eingeschränktem Ausmaß geöffnet. Details finden Sie hier.
Graduierungen
Die Graduierungen finden in Präsenz statt. Aufgrund der derzeit dynamischen Entwicklungen werden die Studiengangsleiter:innen sowie die Studiengangssekretariate über den Ablauf der Graduierungen zeitnah informieren.
Vorgehensweise bei COVID-19-Verdacht und -Erkrankung
Alle Verdachts- oder Erkrankungsfälle von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrenden sind meldepflichtig. Bitte hier über unser Online-Meldetool melden!
Grundsätzlich gilt bei einem COVID-19-Verdacht:
- Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Kurzatmigkeit, Katarrh bzw. Entzündung der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks- / Geruchssinnes) oder wenn Sie Kontakt zu einer nachweislich COVID-19-infizierten Person hatten, bleiben Sie zu Hause!
- Kontaktieren Sie umgehend das Gesundheitstelefon (Telefonnummer 1450) und folgen Sie den Anweisungen.
- Informieren Sie uns und Ihre Studiengangsleitung umgehend und geben Sie uns alle relevanten Daten und Kontaktpersonen mittels Online-Meldetool bekannt.
- Alle weiteren Schritte werden von der FH JOANNEUM in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt abgewickelt.
Wann gilt man als COVID-19-Verdachtsfall?
- Bei Auftreten von COVID-19-Symptomen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, plötzlicher Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes).
- Nach Kontakt zu einer nachweislich COVID-19-infizierten Person, auch ohne Vorliegen von typischen Symptomen.
- Bei Auftreten von anderen nicht COVID-19-typischen Symptomen wie Erbrechen oder Durchfall etc.
- Gilt als zusätzliches Kriterium: Rückkehr aus Gebieten mit hoher Virusaktivität oder vorangegangener Kontakt mit einer COVID-19-positiv getesteten Person.
Wenn Sie während der Anwesenheit an der FH JOANNEUM COVID-19-Symptome zeigen:
- Isolieren Sie sich selbst, tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz und nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Gesundheitstelefon (Telefonnummer 1450) auf.
- Informieren Sie uns und Ihre Studiengangsleitung umgehend und geben Sie uns alle relevanten Daten und Kontaktpersonen mittels Online-Meldetool bekannt.
- Alle weiteren Schritte werden von der FH JOANNEUM in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt abgewickelt.
Unser gesamtes COVID-19-Team wird Sie auch weiterhin persönlich durch das Verfahren führen und steht Ihnen über die zentrale Meldeadresse info_covid19@fh-joanneum.at für Fragen zur Verfügung!
Tipp
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter info@fh-joanneum.at, telefonisch unter +43 316 5453-8800 oder auf unseren Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram zur Verfügung. Bleiben Sie gesund – gemeinsam schaffen wir das!