Wir bieten insgesamt 25 Masterstudiengänge und zwölf Masterlehrgänge an. Die Qualität der Aus- und Weiterbildung, die Sie dort bekommen, ist inhaltlich gleichwertig. Trotzdem gibt es einige Unterschiede.
Masterstudiengang und Masterlehrgang. Wo liegt der Unterschied?
Natanja C. PascottiniDie FH JOANNEUM ist als akkreditierte Hochschule befugt, nicht nur Masterstudiengänge, sondern auch Masterlehrgänge anzubieten. Wo liegt der Unterschied?
Fachhochschulgesetz
Alles hat seinen Ursprung in gesetzlichen Regelungen des Fachhochschulgesetzes (FHG): Masterstudiengänge sind vor allem im § 3 FHG geregelt, Masterlehrgänge im § 9 FHG.
Akkreditierung
Masterstudiengänge sind „akkreditierte Produkte“. Das bedeutet, sie durchlaufen ein Akkreditierungsverfahren bei der AQ Austria.
Masterlehrgängen werden durch ein FH-internes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt, geprüft und freigegeben, dieses wiederum wird spätestens alle sieben Jahre durch ein externes, institutionelles Audit evaluiert.
Studienplatzfinanzierung
Die Studienplätze bei Studiengängen werden vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung genehmigt und finanziert. Wie viel Förderung es pro Studienplatz gibt, hängt vor allem vom Anteil an technischen Lehrveranstaltungen im Curriculum ab. Zudem ist eine Analyse des Bedarfs und der Akzeptanz des Studiengangs vor allem im Bereich der Arbeitswelt (Bedarfs- und Akzeptanzanalyse) gesetzlich verpflichtend vorgesehen.
Masterlehrgänge werden unter anderem durch Lehrgangsgebühren von den Teilnehmenden finanziert, denn die Studienplätze werden nicht gefördert. Obwohl sie nicht verpflichtend ist, wird an der FH JOANNEUM auch für Lehrgänge eine Bedarfs- und Akzeptanzanalyse erhoben, um die Nachfrage nach dem Lehrgang seitens des Arbeitsmarkts und seitens der Teilnehmer:innen-Zielgruppe zu bestimmen.
Weiterentwicklung
Zusätzlich verpflichtend für Studiengänge ist die kontinuierliche Weiterentwicklung als fester Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule. Um unsere Qualitätsstandards bei beiden Formen der Aus- und Weiterbildung zu halten und zu steigern, werden an der FH JOANNEUM auch die Masterlehrgänge demselben Weiterentwicklungsprozess unterzogen – selbst, wenn dies gesetzlich nicht verpflichtend ist.
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsberechtigt für Masterstudiengänge sind nur jene Personen, die einen facheinschlägigen Diplom- oder Bachelorabschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolviert haben.
Die Zugangsvoraussetzungen für Masterlehrgänge werden von der anbietenden Institution bestimmt. Akademische Vorbildung ist nicht zwingend erforderlich, auch berufliche Vorerfahrung kann Interessierte für die Aufnahme qualifizieren.
Abschluss
Mit einem Abschluss eines Masterstudiengangs hat man das Recht, ein weiterführendes Doktoratsstudium zu beginnen. Studierende müssen für ihren Abschluss mindestens 90 ECTS, maximal 120 ECTS erhalten haben – Masterstudiengänge dauern also drei oder vier Semester. Welchen akademischen Grad man erhält, also ob man nach dem Abschluss beispielsweise Master of Science oder Master of Arts ist, wird vom Bundesministerium in Abhängigkeit von den Inhalten des Curriculums festgelegt.
Auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage ist für „Hochschullehrgänge“ gemäß § 9 FHG derzeit ein eigenständiges externes Akkreditierungsverfahren nicht vorgesehen. Da derartige Hochschullehrgänge der beruflichen Weiterbildung dienen, ist es im Ermessen der jeweiligen Universität gelegen, ob Absolvent:innen von Hochschullehrgängen zu einem Doktoratsstudium zugelassen werden; ein diesbezüglicher Rechtsanspruch besteht nicht. Im Studienplan eines Hochschullehrgangs dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolvent:innen zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Gemeinsamkeiten
An der FH JOANNEUM ist der Entwicklungsprozess von Masterstudiengängen und Masterlehrgängen weitgehend ident. Eine vereinfachte Kurzzusammenfassung:
- Am Beginn steht eine Idee, die von allen Mitarbeitenden der FH JOANNEUM eingebracht werden kann
- Die Idee wird vom Innovationsausschuss des Fachhochschul-Kollegiums und der Geschäftsführung freigegeben. Bei Masterstudiengängen ist überdies eine Genehmigung seitens des zuständigen Ministeriums (Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, kurz BMWFW) erforderlich, da diese Studiengänge, wie bereits erwähnt, nur mit Unterstützung des Bundes finanziert werden können.
- Der Studiengangs- beziehungsweise Lehrgangsantrag wird durch das Entwicklungsteam der Hochschule erstellt. Das hausinterne Qualitätsmanagement achtet dabei auf die Übereinstimmung mit dem Fachhochschulgesetz.
- Der Antrag wird intern geprüft: durch die Finanzabteilung, das Qualitätsmanagement, den Innovationsausschuss, die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und schließlich die Generalversammlung.
- Gilt nur für Masterstudiengänge: Der Antrag wird extern von der AQ Austria geprüft (Gutachterverfahren) und genehmigt.
- Der Studiengang beziehungsweise Lehrgang ist bewilligt und wird gestartet.
Tipp
Eine Bewerbung bei Masterstudiengängen und Masterlehrgängen ist jederzeit möglich!