Medien sind eines der wichtigen Instrumente der Demokratie. Das ist der Grund für Förderungen, welche die Vielfalt der Medienlandschaft aufrechterhalten soll. Neben Presse- und Publizistikförderung sind auch die Kultur- und Filmförderung Teil dieser Medienförderung. Sowohl die EU als auch die Mitgliedsstaaten bieten umfangreiche Förderprogramme, die in den letzten Jahrzehnten stets an sich ändernde Gegebenheiten angepasst wurden.
Ein Überblick über die Europäische Medienförderung
Die europäische Medienförderung hat sich im Laufe der Jahre kontinuierlich weiterentwickelt, um den sich ändernden Bedürfnissen und Herausforderungen der Medien- und Kulturlandschaft gerecht zu werden. Der Fokus liegt dabei auf der Unterstützung von Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit, der Förderung neuer Technologien, der kulturellen Vielfalt und der Vernetzung innerhalb Europas. Entsprechend den Strukturfondsperioden der EU wurde in den Jahren 2001 bis 2006 mit dem Programm MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung und einem Budget von rund 236,4 Millionen Euro die Unterstützung der audiovisuellen Industrie ins Leben gerufen. In den Jahren 2007 bis 2013 lag mit dem Programm MEDIA und KULTUR der Fokus eben darauf mit einem Budget von rund 1,16 Milliarden Euro. Zwischen 2014 und 2020 folgte das Kreatives Europa mit einem Gesamtbudget von rund 1,46 Milliarden Euro und Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und kulturellen Vielfalt, das derzeit, also 2021 bis2027 mit beeindruckenden rund 2,44 Milliarden Euro zur Stärkung der Medien- und Kulturbranche weitergeführt wird.
Die Medienförderung in Österreich
Auch in Österreich gibt es umfassende Programme zur Unterstützung der Medienbranche. Verantwortlich für die Verwaltung dieser Förderungen ist primär die KommAustria, als Teilorganisation der RTR-GmbH, sowie das Österreichische Filminstitut (ÖFI). Die gesetzlichen Grundlagen für diese Förderungen sind im Presseförderungsgesetz, Publizistikförderungsgesetz, Filmförderungsgesetz, KommAustria-Gesetz, Digitalsteuergesetz, Medienkooperations- und Medienförderungsgesetz sowie im Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) verankert.
Die Presseförderung umfasst Maßnahmen zur Qualität und Zukunftssicherung. Diese sieht ab 2024 Förderschienen für die Vertriebsförderung von Tages- und Wochenzeitungen, sowie besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen vor. Mit der Publizistikförderung für Zeitschriften, die sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen, können bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen solche periodischen Druckwerke gefördert werden. Mit der Digitalisierungsförderung wurde ein Fonds zur Förderung der digitalen Transformation geschaffen. Die Filmförderung unterstützt heimisches Filmschaffen durch das ÖFI, das sowohl Struktur- als auch Individualförderungen bereitstellt. Der Fernsehfonds Austria fördert mit der Fernsehfilmförderung die Produktion von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen.
Transparenz spielt eine zentrale Rolle bei der Vergabe von Fördermitteln. Alle Förderungen müssen gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben offengelegt werden, um eine faire und nachvollziehbare Verteilung sicherzustellen. Das MedKF-TG verpflichtet daher seit 2012 staatliche Institutionen und Unternehmen zur Veröffentlichung ihrer Ausgaben für Medienkooperationen und -förderungen.
Ein Beispiel aus der Rechtsprechung
Ein prägnantes Beispiel aus der Rechtsprechung verdeutlicht die Prinzipien der Medienförderung. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied am 15. März 2023, dass eine überwiegend gratis vertriebene Tageszeitung keine Presseförderung erhalten kann. Laut § 2 Abs 7 des Presseförderungsgesetzes sind andere Druckschriften, die überwiegend von derselben Redaktion gestaltet werden, dem Stammblatt zuzurechnen und somit nicht gesondert förderungswürdig. In diesem Fall hatte die Klägerin die Presseförderung begehrt, obwohl die Zeitung überwiegend gratis abgegeben wurde und seit Ende Juni 2018 unter einem anderen Titel vertrieben wurde. Die KommAustria lehnte die Förderung ab, und der OGH bestätigte diese Entscheidung.
Fazit
Die Medienförderung in Europa und Österreich ist ein unverzichtbares Instrument zur Unterstützung der Medienvielfalt und zur Stärkung der kulturellen Identität. Durch umfangreiche Programme und gesetzliche Rahmenbedingungen wird sichergestellt, dass Medienunternehmen und Kulturschaffende die nötige Unterstützung erhalten, um in einem dynamischen und wettbewerbsorientierten Umfeld bestehen zu können. Dies trägt maßgeblich zur Förderung der demokratischen Strukturen und zur Sicherstellung einer informierten Gesellschaft bei.