Schätzungen von Expert:innen zufolge, sind nur rund ein Drittel der Webseiten und Web Apps von österreichischen Anbieter:innen sowie nur rund zwei Drittel der am Markt verfügbaren, kostenpflichtigen nativen Apps für Personen mit visuellen, auditiven, kognitiven oder motorischen Behinderungen barrierefrei zugänglich.
Das 2019 initiierte EU-Gesetz zur Barrierefreiheit, das in nationales Recht umgewandelt wurde, welches 2025 in Kraft tritt, nimmt zukünftig öffentliche Organisationen wie auch Unternehmen in die Pflicht, digitale Produkte für alle Menschen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Masterarbeit untersucht daher die grundlegenden Kriterien der Barrierefreiheit, mit Fokus auf visuelle Beeinträchtigungen und grafische Interfaces. Die anschließende Analyse von digitalen Produkten diente der Auswahl von Good-Practice Beispielen, deren Design- und Entwicklungsprozess anschließend durch qualitative Interviews mit verantwortlichen Expert:innen dieser Unternehmen untersucht wurde.