Forschungsschwerpunkt

Soziale Inklusion und Innovationen

 

Inklusion bedeutet, dass jene Menschen, die sich am Rand einer Gesellschaft oder in besonderen Gefährdungslagen befinden, Zugang zu relevanten gesellschaftlichen Systemen erhalten, wie beispielsweise zu Bildung, Arbeit, Wohnen, Energie und Mobilität. Dies erfordert Offenheit seitens der etablierten Mehrheitsgesellschaft und seitens benachteiligter Personen und Gruppen.

Der Forschungsschwerpunkt „Soziale Inklusion und Innovationen“ des August-Aichhorn-Instituts für Soziale Arbeit nimmt Formen von sozialer Inklusion in den Blick und welcher Innovationen es dabei bedarf. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist speziell der Zugang zu Bildung und die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen als Recht auf Inklusion festgelegt.

Soziale Inklusion anzustreben ist auch für den Einbezug von gesellschaftlichen Randgruppen beziehungsweise von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen unter anderem ein produktiver Ansatz. Zum Beispiel von

  • Menschen mit prekären Existenzbedingungen und Armutsgefährdung,
  • mit Erkrankungen oder geringem Bildungsniveau,
  • von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten.

Wie dabei die Dienstleistungen von Organisationen zu verändern sind und welche Innovationen eine inklusive Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik sowie eine gesellschaftliche Entwicklung und Kohäsion fördern, wird in regionalen, nationalen und internationalen Projekten zu erkunden sein.