Um das Masterstudium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie:
Sie schließen das Studium mit dem akademischen Titel „Master of Arts in Arts and Design (MA)“ ab.
Die oder der Studierende bearbeitet in der Masterarbeit ein für den Studiengang relevantes Thema im Bereich Sound Design. Damit wird der Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher und allenfalls gestalterischer Grundlage dargelegt. Die Masterarbeit kann eine rein theoretisch-wissenschaftliche oder eine gestalterische Arbeit mit Werkstück sein.
Der Themenvorschlag für die Masterarbeit kann durch die Studierende oder den Studierenden, eine Lehrende oder einen Lehrenden beziehungsweise Interessierte aus der Wirtschaft erfolgen. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Als BetreuerInnen sind grundsätzlich Lehrende am Studiengang und nach Maßgabe externe LehrveranstaltungsleiterInnen sowie in Ausnahmefällen weitere Expertinnen und Experten vorgesehen. Eine Beratung kann auch durch andere Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals oder die Studiengangsleitung erfolgen.
Für das Verfassen der Masterarbeit steht den Studierenden das vierte Semester zur Verfügung. Die Abschlussarbeit kann überdies für ein Unternehmen oder im Rahmen eines Forschungsprojektes erstellt werden. Auf Wunsch können die Arbeiten bis zu fünf Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt werden.
Die Studierenden können auf die Ressourcen, die sonst im laufenden Studienbetrieb zur Verfügung stehen, auch für die Erstellung der Masterarbeit zurückgreifen.
Die Masterprüfung kann frühestens am Ende des Sommersemesters abgelegt werden. Sie besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich. Die Prüfung setzt sich aus der Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit sowie aus einer Prüfung über das Gesamtgebiet „Sound Design“ und einem Komplementärfach zusammen. Einem Prüfungssenat gehören einschließlich des beziehungsweise der Vorsitzenden drei Personen an.
Mit ihrem interuniversitären Abschluss ist für die Absolventinnen und Absolventen neben dem sofortigen Berufseinstieg ein Doktoratsstudium möglich, wenn sie in der Masterarbeit ein wissenschaftliches Thema behandeln.