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Department Bauen, Umwelt und Gesellschaft

Soziale Arbeit

Im Studium

Voraussetzungen für den Studienabschluss

Folgende Voraussetzungen müssen für den Abschluss des Masterstudiums „Soziale Arbeit“ erfüllt sein:

  • positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen
  • positive Bewertung der Masterarbeit
  • Absolvierung der Masterprüfung

Sie schließen das Studium mit dem akademischen Grad „Master of Arts in Social Sciences (MA)“ ab.

Masterarbeit

Im Rahmen der Masterarbeit erarbeiten unsere Studierenden selbstständig ein Thema im Sozialbereich. Dafür steht ihnen das vierte Semester zur Verfügung. Die Masterarbeit kann für ein soziales Unternehmen oder auch im Rahmen eines Praktikums erstellt werden. Gruppenarbeiten sind möglich.

Die Themenfindung erfolgt in begleitenden wissenschaftlichen Seminaren. Von der Studiengangsleitung müssen die Themen vor der Umsetzung genehmigt werden. Eine themen- und fachkompetente Betreuerin beziehungsweise ein Betreuer unterstützt unsere Studierenden bei der Umsetzung.

Masterprüfung

Die Masterprüfung wird am Ende des vierten Semesters beziehungsweise im darauffolgenden Herbst absolviert. In Ausnahmefällen auch ein Semester danach.

Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus der Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit, einer Prüfung aus dem Gebiet des Wahlmoduls und Fragen zur Praxis von sozialer Arbeit. Der Prüfungssenat besteht aus der beziehungsweise dem Vorsitzenden und zwei weiteren Lehrenden des Instituts. Eines der Mitglieder ist die jeweilige Fachbetreuerin oder der -betreuer.

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