Wenn Sie einen Studienabschluss
nachweisen können, erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen für das Masterstudium.
Dazu zählen etwa:
Universitätsstudiengänge:
Fachhochschulstudiengänge mit den Schwerpunkten:
Studiengänge der FH JOANNEUM
Bei Hochschulabschlüssen aus anderen Disziplinen sind entsprechende Nachweise beziehungsweise Zusatzprüfungen erforderlich.
Auch bei Abschluss eines inhaltlich äquivalenten oder gleichwertigen Studiums von anderen Hochschulen oder aus anderen Ländern freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
In fraglichen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Das Masterstudium eignet sich auch ideal für Juristeninnen und Juristen, die sich in Managementpositionen der Bank- oder Versicherungswirtschaft weiterentwickeln möchten. Die berufsgeleitende Organisationsform ermöglicht beispielsweise den Studienstart während der Gerichtspraxis. Überdies können einzelne Lehrveranstaltungen an der FH JOANNEUM angerechnet werden. Lesen Sie mehr
Deutsch ist die Unterrichtssprache am Studiengang. Mit Sprachkenntnissen auf Level C1 können Sie den Studieninhalten ohne Probleme folgen. Bestätigen Sie uns Ihre Sprachkenntnisse bitte mit einem Zertifikat sofern Sie nicht in Maturazeugnissen oder ähnlichen Diplomen genannt sind.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.