Department Engineering

Luftfahrt / Aviation

Vor dem Studium

 

Voraussetzungen für das Studium

Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines facheinschlägigen Bachelorstudiums oder
  • einer gleichwertigen Ausbildung

nachweisen.

Als sprachliche Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen Englisch auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen.

Details zu den Zugangsvoraussetzungen

Als Mindestqualifikation wird der Abschluss eines technischen Bachelorstudiums vorausgesetzt. Im Zweifelsfall hat die Studiengangsleitung die Vergleichbarkeit zu beurteilen. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Folgende Bachelor- oder Diplomstudien erfüllen beispielsweise alle Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme in das Masterstudium „Luftfahrt / Aviation“:

  • „Luftfahrt/Aviation“, FH JOANNEUM
  • Aviatik, Züricher Hochschule Winterthur
  • Luft- und Raumfahrt, TU München
  • Luft- und Raumfahrttechnik, Universität Stuttgart
  • Luftfahrtsystemtechnik und Management, Hochschule Bremen
  • Flugzeugbau, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
  • Aviation Engineering, Hogeschool van Amsterdam
  • Aviation Technology, InHolland University Delft

Darüber hinaus ermöglicht der Abschluss eines technischen Bachelor- oder Diplomstudiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung den Zugang zum Masterstudium. Es müssen zur Aufnahme in das Masterstudium Abschlüsse in den Kernfächern mit der nachfolgend angegebenen Mindestanzahl von ECTS-Punkten vorliegen. Die Kernfächer sind:

  • Thermodynamik: 2 ECTS
  • Mechanik: 2 ECTS
  • Elektrotechnik oder Elektronik: 2 ECTS
  • Strömungslehre oder Physik: 2 ECTS
  • Technisches Zeichnen oder Maschinenelemente oder Konstruktion: 2 ECTS
  • Informatik und Programmieren: 2 ECTS
  • Betriebswirtschaftslehre oder Management: 2 ECTS

Ist eine grundsätzliche Gleichwertigkeit gegeben und es fehlen Ihnen nur einzelne Ergänzungen, sind zusätzliche Prüfungen im Zuge des Masterstudiums möglich. Diese abzulegenden Prüfungen werden Ihnen im Zuge des Aufnahmeverfahrens im Detail mitgeteilt. Grundsätzlich gilt, dass diese Prüfungen bis spätestens 15. April des ersten Studienjahres abgelegt und bestanden werden müssen.

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.